Schmiehe

Schmiehe
Schmiechen
Daten
GewässerkennzahlDE: 11388
LageBaden-Württemberg
FlusssystemDonau
Abfluss überRot → Donau → Schwarzes Meer
Quellein Bihlafingen
Mündungin Dellmensingen in die RotKoordinaten: 48° 18′ 1″ N, 9° 53′ 55″ O
48° 18′ 1″ N, 9° 53′ 55″ O
Mündungshöhe482 m[1]

Länge10 km[2] 
mit linkem Oberlauf
Einzugsgebiet21,074 km²[2]
Rechte NebenflüsseBihlafinger Bach[3], Weihergraben (Humlangen)[4]
GemeindenBihlafingen, Hüttisheim, Dellmensingen

Die Schmiehe ist ein etwa 10 Kilometer rechter und süd-südöstlicher Zufluss der Rot in Baden-Württemberg (Deutschland).

Die Schmiehe entspringt in Bihlafingen (ost-nordöstlicher Stadtteil von Laupheim). Sie fließt überwiegend in nord-nordwestlicher Richtung durch die Gemeinde Hüttisheim. Anschließend durchquert sie das seit dem 10. August 1999 ausgewiesene, 56 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Hüttisheim (LSG-Nummer 4.25.117), das unter anderem die Talbereiche und die Südhänge zwischen Hüttisheim und Humlangen umfasst. Ufergehölze, Wasserrinnen mit Röhrichtstreifen, Feldraine, Feldgehölze, Einzelbäume und Streuobstwiesen prägen in diesem Abschnitt das ökologisch wertvolle Kulturlandschaftsbild.[5][4] Ab der Unterquerung der K 7369 fließt die Schmiehe in westnordwestlicher Richtung weiter. Nach dem Unterqueren eines Abschnitts der B 30 erreicht sie Dellmensingen (südlicher Stadtteil von Erbach), wo sie in den von Süden kommenden Donau-Nebenfluss Rot mündet.

Einzelnachweise

  1. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 13. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/rips-uis.lubw.baden-wuerttemberg.de
  2. a b Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) (Hinweise)
  3. TBG642 Riss-Rot@1@2Vorlage:Toter Link/www.rp.baden-wuerttemberg.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF, 182 kB)
  4. a b Verordnung des Landratsamts Alb-Donau-Kreis über das Landschaftsschutzgebiet "Hüttisheim" vom 10. August 1999
  5. Landschaftsschutzgebiet 4.25.117 Hüttisheim im Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg