Schlicht (Feldberger Seenlandschaft)

Schlicht
Koordinaten:53° 22′ N, 13° 27′ O
Höhe: 134 m ü. NHN
Postleitzahl:17258
Vorwahl:039831
Ortseingangsschild von Feldberg
Ortseingangsschild von Feldberg

Schlicht ist ein Dorf in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Schlicht hat eine Fläche von 5,95 km².[1] Das Dorf wurde 1312 erstmals als Slichten (ndt. "ebene, kahle Stelle") erwähnt.[2]

Beschreibung

Schlicht liegt in der Nähe des Naturparks Feldberger Seenlandschaft und des Naturschutzgebiets Feldberger Hütte. Die beiden Seen Breiter Luzin und Feldberger Haussee befinden sich rund einen Kilometer entfernt im Osten des Dorfs. Der Schmale Luzin liegt rund fünf Kilometer südlich. Das Dorf hat etwa 100 Einwohner. Nordwestlich des Dorfzentrums liegt die alte Ruine der Turmhügelburg Maledei.[3] Im Dorf gibt es ein altes Gutshaus, das noch erhalten wird. Der Gutshof ist zum Großteil nicht mehr benutzbar oder eingestürzt.

Sehenswürdigkeiten

Baudenkmale

In der Liste der Baudenkmale in Feldberger Seenlandschaft sind für Schlicht fünf Baudenkmale aufgeführt.

Einzelnachweise

  1. a b Geoportal. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde, 31. März 2016, abgerufen am 20. November 2019.
  2. Willich, Cornelia: Ortsnamen in Mecklenburg-Strelitz. In: Mecklenburg-Strelitz. Beiträge zur Geschichte einer Region, Bd. 2 (2002), S. 6–23, hier S. 17.
  3. Burg Schlicht (Maladie, Maledie, Marodei) in Feldberger Seenlandschaft-Schlicht. Abgerufen am 20. November 2019.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Ortsschild Schlicht .jpg
Autor/Urheber: Williw 24, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Eingangs Ortsschild von Feldberg aus nach Schlicht einfahrend
DEU Feldberger Seenlandschaft COA.svg

Wappen der ehemaligen Stadt Feldberg (Mecklenburg) und seit 2013 der 1999 neugebildeten Gemeinde Feldberger Seenlandschaft[1]

„Über blauem Schildfuß, darin drei silberne (weiße) Wellen übereinander, in Silber (Weiß) aus der Schildteilung wachsend eine rote Mauer mit einem torlosen gezinnten roten Burgturm mit schwarzem rechteckigen Fenster zwischen zwei Mauerzinnen.“
§ 1 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft nach der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft vom 24. Oktober 2013