Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck

Herzogliches Wappen Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck

Das herzogliche Haus Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck war eine Nebenlinie des Zweiges Schleswig-Holstein-Sonderburg aus dem Haus Oldenburg. Sie wurde begründet durch Herzog August Philipp. Der Familienzweig benannte sich nach dem in Löhne liegenden Gut Haus Beck, das zum Besitz des ersten Herzogs gehörte. Die Familienmitglieder erhielten zwar den herzoglichen Titel und Rang, besaßen aber in Schleswig und Holstein lediglich Erbrechte und verfügten über keine souveränen Ländereien. Im Juli 1825 wurde das Haus Beck an die Familie von Wulfen verkauft.

Aus der Familie ging 1825 mit Verleih des Titels durch König Friedrich VI. die jüngere Linie des Hauses Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg hervor. Der erste Herzog dieses Zweiges war Friedrich Wilhelm. Diese Linie ist heute zumeist nach ihrem Stammschloss Schloss Glücksburg als Haus Glücksburg bekannt, zu ihren Mitgliedern zählen unter anderem die dänische Königin Margrethe II., der norwegische König Harald V., die spanische Königin Sophia und Prinz Philip, Duke of Edinburgh.

Herzöge

Bekannte Mitglieder

Literatur

  • Carsten Porskrog Rasmussen, Elke Imberger, Dieter Lohmeier, Ingwer Momsen (Hrsg.): Die Fürsten des Landes. Herzöge und Grafen von Schleswig-Holstein und Lauenburg. Wachholtz, Neumünster 2008, ISBN 978-3-529-02606-5.
  • Oswald Hauser, Waltraud Hunke, Wolfgang J. Müller: Das Haus Glücksburg und Europa. Mühlau, Kiel 1988, ISBN 3-87559-058-9.
  • Peter von Kobbe: Schleswig-Holsteinische Geschichte, S. 244, Digitalisat

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Wappen Herzog zu Schleswig Holstein.jpg
Wappen der Herzöge zu Schleswig-Holstein (Herzöge von Holstein, Herzöge von Holstein-Gottorp, Herzöge von Schleswig-Holstein-Sonderburg, Herzöge von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, Herzöge von Schleswig-Holstein(-Sonderburg)-Beck, Herzöge zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg) aus dem Hause Oldenburg: Hauptschild geviert mit eingepfropfter Spitze und belegt mit geviertem Herzschild, darin in Feld 1 und 4 in Gold zwei rote Balken (Grafschaft Oldenburg), in 2 und 3 in Blau ein goldenes Steckkreuz (Herrschaft Delmenhorst); Feld 1 des Hauptschildes: in Rot ein gekrönter, goldener, hier einwärts gewendeter Löwe, eine goldengestielte silberne Streitaxt (Hellebarde des heiligen Olav; Schutzpatron Norwegens) haltend (Königreich Norwegen), Feld 2: in Gold zwei blaue Löwen übereinander (Herzogtum Schleswig), Feld 3: in Rot ein gezahnter, silberner Schildbeschlag (Nesselblatt; Herzogtum Holstein), Feld 4: in Rot ein schreitender, schwarz bewehrter, silberner Schwan mit goldener Halskrone (Herrschaft Stormarn); in der Spitze in Rot ein schwertschwingender Ritter in goldener Rüstung auf silbernem Pferd mit blauer Decke (Land Dithmarschen); vier Helme: 1 mit balu-goldenen Decken drei naturfarbene Pfauenspiegel an goldenen Schäften (Schleswig), 2 mit rot-goldenen Decken zwei wie Feld 1 und 4 des Herzschildes bezeichnete Büffelhörner (Oldenburg), 3 mit rot-goldenen Decken der Löwe mit Hellebarde (Norwegen), 4 mit rot-silbernen Decken an silbernen Lanzen sechs rote Fahnen, darauf das Nesselblatt (Holstein); Großherzogskrone und -mantel; Wappengrafik gemäß Dekret zur Annahme des Titels Herzog von Schleswig-Holstein, Erbe zu Norwegen usw. 15. November 1863 (seit 1. April 1885 Herzog "zu" Schleswig-Holstein); die heute noch blühende herzogliche Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, hervorgegangen aus dem Königshaus von Dänemark (dänische Verleihung des Prädikats "Hoheit" für alle Familienmitglieder dieser Linie 19. Dezember 1863) war laut Gesetz vom 19. Oktober 1904 im Falle des Erlöschens des Mannesstamms des großherzoglichen Hauses Oldenburg für nachfolgeberechtigt im Großherzogtum und wurde dem Haus Oldenburg als eine der Familiengewalt des Großherzogs unterstellte Nebenlinie angegliedert.