Schlachtnebenerzeugnis

Als Schlachtnebenerzeugnis bezeichnet man Teile von geschlachteten Tieren, die nicht als Fleisch definiert sind, und nicht von Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren stammen.

Man kann sie nach verschiedenen Kriterien unterscheiden. Eine Systematik lautet:

außerdem

  • solche, wie Hörner und Hufe, die zerkleinert als Düngemittel dienen

Sie werden ebenfalls nach der Eignung für die menschliche Ernährung unterschieden, auch die Genießbarkeit spiegelt sich in der Unterscheidung wider; so gelten Sperma, Embryos, Schwamm, Flechse und Sehnen als ungenießbar.

Siehe auch

Quelle

  • Erläuterungen zum Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, Randzahlen 03–07
  • Erläuterungen zur Position 0511 der Kombinierten Nomenklatur, Randzahlen 01–03