Schildlein

Das Schildlein, auch Schildchen oder Schild, ist in der Heraldik ein Heroldsbild oder eine Wappenfigur, zusätzlich im eigentlichen Wappenschild.

Als Heroldsbild

Zum einen ist das Schildlein ein Heroldsbild, also ein grundlegendes Formelement. Hierbei handelt es sich um einen kleinen Schild, der nur die Höhe eines Balkens und die Breite eines Pfahles hat. Er ist ledig, also nur in Farbe. Er darf keine weiteren Heroldsbilder oder gemeine Figuren haben. Aufgefasst wird er als ein sehr breiter Bord und liegt wappenmittig. Erfolgt dennoch eine Belegung im Schildlein, wird daraus ein Herzschild oder Mittelschild und ist als solches zu beschreiben.

Das Schildlein kann auch an anderer Stelle als mittig stehen, dann wird es zunehmend zum eigenständigen Wappenbild. Es kann dann auch in größerer Anzahl im Wappenschild vorkommen, dann ist die Stellung pfahlweise, balkenweise, schragenweise oder zwei über eins (2:1) u.s.f. zu beschreiben, bis hin zu besät/bestreut, also als Flächendekoration ohne genaue Anordnungsvorschrift. Die genaue Form (mehr als zehn Formen wie französischer, deutscher, englischer, polnischer, spanischer Schild usw.) ist manchmal nicht vorgegeben, sondern folgt lokalem Brauch, oft – wie das einfache mittige Schildchen – der Form des Wappenschilds selbst. Die Schildform und -neigung ist nicht Teil des Blason[1], da sie oft durch die Zeiten wie auch die Helmart (Topf-, Kübel-, Bügel- oder Turnierhelm) variiert. Die Formen Rundschild und Rautenschild als Schildchen sind hier nicht möglich, da sie heraldisch betrachtet Kugeln respektive Rauten sind. Es bleibt einfach dargestellt, kann aber ein weiteres Wappen tragen („Wappen im Wappen“) – dann sind auch letztere Formen möglich.

Die Kombination mit anderen Waffen oder Rüstungsteilen liegt nahe.

Als Wappenfigur

Außerdem kann der Schild als solcher eine eigenständige Wappenfigur sein, ebenso kann eine Wappenfigur mit einem Schild ausgestattet sein, im Besonderen entweder ein Ritter, oder der Adler mit dem Brustschildchen. Hierbei ist auch eine detaillierte Darstellung möglich.

Weblinks

Commons: Schilde in Wappen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

  • Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Leipzig 1984, S. 350.

Einzelnachweise

  1. Bernhard Peter: Korrekte und gute Blasonierung

Auf dieser Seite verwendete Medien

AUT Voecklabruck COA.svg
Wappen der Stadt Vöcklabruck. In Blau auf grünem, gewelltem Schildfuß eine vom rechten Schildrand ausgehende, goldene, mit drei rot-weiß-roten Bindenschildchen versehene Steinbogenbrücke, die zu einem goldenen, vom linken Schildrand ausgehenden, zinnenbewehrten Tor mit hochgezogenem Fallgitter im schwarz geöffnetem Tor führt. Auf der Brücke zwei auf Pferden zum Stadttor reitende, blau geharnischte Ritter mit goldenen, geschlossenen, gekrönten und mit grünen Pfauenstößen besteckten Kübelhelmen, jeder ein an goldenen Stangen befestigtes Fähnlein in den österreichischen Farben und einen Bindenschild haltend; auf den goldenen Pferdedecken sind vier rot-weiß-rote Schildchen sichtbar.
Wappen Hoesslinsuelz.png
Wappen von Hößlinsülz
AUT Thalgau COA.png
Wappen der Marktgemeinde Thalgau, Land Salzburg:
Im goldenen Felde zwei von den Schildesseiten gegen die Mitte des Schildes sich herabsenkende grüne Berge die zusammen ein Tal bilden. Darüber schwebt das Wappen der Herren von Wartenfels, nämlich: Der schräg gestellte Schild zeigt im blauen Feld auf grünem Boden einen stehenden naturfarbenen Steinbock. Darüber ist ein Topfhelm mit blau-goldenem Wulst angebracht, der von fünf fächerartig gestellten und am oberen Ende mit je vier Pfauenfedern besteckten naturfarbenen Holzstangen geziert ist. Zwischen die Holzstangen sind je drei Pfauenfedern eingefügt.