Schaltschloss

Schaltschloss aus einem RCD (früher als FI-Schalter bekannt)

Ein Schaltschloss ist eine der Sperrklinke ähnliche mechanische Vorrichtung in elektrischen Bauteilen, insbesondere in Fehlerstromschutzschaltern und Leitungsschutzschaltern bzw. Sicherungsautomaten [1], die vorzugsweise das Abschalten eines Stromkreises mit einer sehr geringen Kraft bei kleinem Weg ermöglicht. Dazu wird die Kraft einer Feder freigegeben, die beim Einschalten über einen Federmechanismus gespannt wurde, und der Schalter schnellt in seine Ruhelage zurück.

Das typische Auslösekriterium ist ein Strom, der die Arretierung durch die Wirkung eines Elektromagneten (schnelle Auslösung z. B. bei Kurzschluss oder bei einem definierten Fehlerstrom) oder eines sich erhitzenden Bimetallstreifens (langsame Auslösung durch Überstrom) freigibt. Das Auslösekriterium eines Fehlerspannungsschutzschalters ist die Spannung an der Wicklung des Elektromagneten (typisch 42 V).

Eine ähnliche technische Lösung enthalten Treppenlicht-Zeitschalter und Kurzzeitschaltuhren. Ältere Treppenlichtautomaten enthielten ein Uhrwerk, das durch den Hub eines Elektromagneten aufgezogen wurde.

Schaltschlösser von elektrischen Schutzeinrichtungen, welche als Schalter ausgeführt sind, beispielsweise Leitungsschutzschalter, müssen nach DIN VDE 0660 mit einer Freiauslösung versehen sein.

Literatur

  • Wilfried Knies, Klaus Schierack: Elektrische Anlagentechnik. 5. Auflage, Carl Hanser Verlag, München und Wien, 2006, ISBN 3-446-40574-7

Anmerkungen

  1. Sicherungsautomaten mit Schraubsockel werden auch als Dauersicherung bezeichnet.

Auf dieser Seite verwendete Medien

RCD Schaltschloss.jpg
Autor/Urheber: , Lizenz: CC BY-SA 3.0
Schaltschloss aus einem FI-Schalter