Schönbacher Ländchen

Das Schönbacher Ländchen ist auf der Karte des Districtus Egranus von 1715 im oberen Teil abgebildet

Das Schönbacher Ländchen ist eine historische Gebietsbezeichnung des Gebietes um Schönbach, heute Luby. Das Gebiet liegt heute größtenteils in Tschechien.

Geschichte

Die Zisterzienser aus dem Kloster Waldsassen, welches 1133 von Diepold III. von Vohburg gestiftet wurde, begannen unmittelbar nach ihrer Gründung mit dem Landausbau und der Kultivierung ihres Besitzes. Neben dem späteren Stiftland waren dies auch weiter entfernte Gebiete wie das zuvor dünn besiedelte Schönbacher Ländchen. Schönbach wurde am 9. Januar 1319 durch König Ludwig IV. zur Stadt erhoben, erhielt einen Wochenmarkt und wurde mit dem Stadtrecht nach dem Vorbild von Eger ausgestattet.[1] Unter dem Abt Franz Kübel wurde es 1348 an Rüdiger von Sparneck verkauft. Einige darin befindliche Orte verdanken diesem Umstand ihre erste urkundliche Erwähnung. Kaiser Karl IV., deutscher Kaiser und zugleich König von Böhmen, bemühte sich, reichsfreien Besitz der böhmischen Krone zu unterstellen, was ihm im Egerland und den daran angrenzenden Gebieten auch mehrfach gelang. Als Folge der Neuberger Fehde erwarb er das Schönbacher Ländchen schließlich vollständig.

Zur Zeit des Rüdiger von Sparneck umfasste das Schönbacher Ländchen Schönbach (Luby), Oberschönbach (Horní Luby), Unterschönbach (Dolní Luby), Schwarzenbach (Černá), Absroth (Opatov), Fasattengrün (Božetín), Ullersgrün (Oldřišská), Watzkenreuth (Vackov), Ermesgrün (Smrčina), Steingrub (Lomnička), Fleißen (Plesná), Grün, Tockengrün (bei Landwüst, später Wüstung), Stein (Kámen), Kirchberg (Kostelní) und Ursprung (Počátky), Waltersgrün (Valtéřov), Lauterbach (Čirá), Konstadt (Mlýnská), Bärenhäuser, Frauengrün, Schönwerth (Krásná), Schönau (Sněžná), Markhausen (Hraničná) und Friedrichsgrün. Das Gebiet reicht bis in das sächsische Vogtland hinein, Frauengrün und die Bärenhäuser sind nach Bad Brambach eingemeindet. Ein weiteres benachbartes, ähnlich geschlossenes Gebiet ist das Ascher Ländchen.

Literatur

  • Peter Braun: Die Herren von Sparneck. Stammbaum, Verbreitung, Kurzinventar. In: Archiv für die Geschichte von Oberfranken. Band 82, Bayreuth 2002. S. 86.
  • Karl Mädler: Zur Geschichte des Schönbacher Ländchens. In: Unser Egerland. Schriftenreihe für lebendige Heimatpflege. Heft 25. Wunsiedel 1925. S. 41–46.
  • Werner Pöllmann: Grenzbeschreibung des Elster(gebirgs)landes 1165 und 1181, Reichte das Stiftland um Schönbach tatsächlich bis zur oberen Weißen Elster? In: Mitteilungen des Vereins für vogtländische Geschichte, Volks- und Landeskunde e.V. 22. Jahresschrift, Plauen 2016. S. 54ff.
  • Heribert Sturm: Tirschenreuth (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern. I, 21). Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1970, DNB 456999094 (Digitalisat).
  • Heribert Sturm: Districtus Egranus, Eine ursprünglich Bayerische Region. (= Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern, Reihe 2, 2). München 1981, ISBN 3-7696-9930-0.
  • Alban Freiherr von Dobeneck: Geschichte des ausgestorbenen Geschlechtes der von Sparneck. In: Archiv für die Geschichte von Oberfranken. Band 22, Heft 3, 1905, S. 1–65 und Band 23, Heft 1, 1906, S. 1–56. Neudruck: ISBN 9783837087178.
  • Christian Passon: Neue (alte) Erkenntnisse zu den Grenzbeschreibungen in den Urkunden des Klosters Waldsassen von 1165 -1185 In: Mitteilungen des Vereins für vogtländische Geschichte, Volks- und Landeskunde e.V. 22. Jahresschrift, Plauen 2016. S. 71ff.

Einzelnachweise

  1. Rudolf Langhammer: Waldsassen - Kloster und Stadt. Waldsassen 1936, S. 131.

Koordinaten: 50° 15′ N, 12° 24′ O

Auf dieser Seite verwendete Medien

Districtus Egranus, per J. C. Mullerum.djvu
Karte des Egerlandes, 1945 zur Tschechoslowakei, 1993 zu Tschechien
auch veröffentlicht als Kartenbeilage von: Heribert Sturm: Districtus Egranus, Eine ursprünglich Bayerische Region, in: Historischer Atlas von Bayern, München 1981, ISBN 3 7696 9930 0



Erläuterungen zur Karte (S. 324):
Kartenbeilage: In dem 1720 in 25 Blättern veröffentlichten Kartenwerk
über das Königreich Böhmen war auch das Egerer Gebiet eingeplant. Am
9. November 1713 erhielt der Rat der Stadt Eger durch kaiserliches Reskript
den Auftrag, dem zur enetwerfung der landcharten übeer das königreich Böheimb
und die demselben incorporirten ländern beordneten ingenieur Müller alle
gute nachrichten und vorschub zukommen zu lassen. Dies wiesen aber Bürger-
meister und Rat der Stadt Eger zurück, weil hießige stadt und gezürk nur als
ein pfandtschilling der höchläblichen cron Böheimb dependiret, mit nichten
aber, wie etwan vielleicht supponiret werden möchte, dahin incorporirt ist.
In gleichem Sinn wandte sich die Stadt an Johann Christoph Müller unmittel-
bar und erklärte, weil hießige auf des heyligen römischen reiches grundt und
poden liegende stadt kein Böheimb incorporirtes pertinenz, sondern anders
nicht als ein pfandtschilling von der hochlöblichen cron Böheimb seine depen-
denz hat, daß wir uns in eine öffentliche neue böhmische landtcharten ohne
präjudiz unserer uralten bis dahero unturbirt exercirten deutschen freiheiten
und so theuer erworbenen privilegien und begnadungen nicht so, wie man
vermeinet, ziehen lassen können. Nach speziellen Verhandlungen insbeson-
dere mit der kaiserlichen Kanzlei in Wien einigte man sich in der Weise, daß
Eger der Landesvermessung in seinem Gebiet zustimmte, wenn im Karten-
werk über das Königreich Böhmen der Egerer Distrikt durch gesonderte
Markierung als ein nichct zu Böhmen gehöriges Gebieet deutliche gemacht und
für dieses außerdem ein gesondertes Kartenblatt angefertigt wird.
Gegen Ende des Jahres 1714 war die Landesvermessung im Egerer Gebiet
durch Joh. Chr. Müller abgeschlossen. Daraufhin ließ der Rat der Stadt mit
Zugabe einer von Johann Nikolaus Haberstumpf entworfenen Stadtansicht
den „Districtus Egranus“ 1715 von Joh. Chr. Weigel in Kupfer stechen (Abb.
bei H. Sturm, Eger II. 316) und 1719 eine nochmalige Ausfertigung in etwas
verändertem Maßstab, der ungefähr 1 : 89 500 entspricht, vom gleichen
Kupferstecher in einer Auflage von 500 Stück anfertigen. Dieses Kartenblatt


ist nach einem Original im Privatbesitz von H. Sturm im Anhang beigefügt.