Satellitendatensicherheitsgesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten
Kurztitel:Satellitendatensicherheitsgesetz
Abkürzung:SatDSiG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Wirtschaftsverwaltungsrecht, Staatsschutz
Fundstellennachweis:700-6
Erlassen am:23. November 2007
(BGBl. I S. 2590)
Inkrafttreten am:29. November 2007
bzw. 1. Dezember 2007
Letzte Änderung durch:Art. 5 G vom 19. April 2021
(BGBl. I S. 771, 795)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2022
(Art. 13 G vom 19. April 2021)
GESTA:B114
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiG) ist ein deutsches Bundesgesetz vom 23. November 2007. Es soll sicherstellen, dass Erdbeobachtungsdaten deutscher Satelliten bzw. solcher, die von Bodenstationen auf deutschem Boden aus betrieben werden, nicht die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die ihrer Verbündeten gefährden. Als Gefährdungsmaßstab wird zugrunde gelegt, welche Daten bereits weltweit frei verfügbar sind. Anfragen, die darüber hinausgehen, zum Beispiel nach aktuellen hochaufgelösten Satellitenfotos oder Radardaten, muss der Vertreiber kritisch hinterfragen. Im Zweifelsfall hat er eine Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Zudem erlaubt das Gesetz die Untersagung der Übernahme von Anbietern solcher Daten, wenn durch die Übernahme nach Einschätzung der zuständigen Behörde wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik gefährdet wären. Die Überprüfung von Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen dieser Unternehmen erfolgt nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Deutschland ist das erste Land in Europa, das über eine solche Regelung verfügt.

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