Sandmann (Titel)

Sandmann ist der Titel eines Richters, der nach dem unter dem dänischen König Waldemar II. 1241 geschaffenen Jyske Lov vom königlichen Vogt zum Richter ernannt wurde.

Für eine Harde waren acht Sandmänner zuständig. Diese waren für die Rechtsprechung bei Totschlag, Verstümmelung, Heerwerk, Notzucht, Verwundung, Freiheitsberaubung und Streitigkeiten um Feldscheiden verantwortlich.

Quelle

  • Sandmann auf der Seite der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, abgerufen am 19. April 2016