Die Mitgliedsgemeinden bildeten am 1. Juli 1972 durch das Harzgesetz die Samtgemeinde Bad Grund. Gleichzeitig wurden die Gemeinden vom aufgelösten Landkreis Gandersheim dem Landkreis Osterode am Harz zugeordnet.[1]
Am 1. März 2013 trat das Gesetz über die Neubildung der Gemeinde Bad Grund (Harz), Landkreis Osterode am Harz vom 18. Juli 2012 in Kraft.[2] Die Samtgemeinde löste sich auf, die Gemeinde Bad Grund (Harz) ist die Rechtsnachfolgerin.
Der letzte Samtgemeinderat bestand aus 22 Ratsmitgliedern. Dies ist die festgelegte Anzahl für eine Samtgemeinde mit einer Einwohnerzahl zwischen 8001 und 9000 Einwohnern.[6] Die Ratsmitglieder wurden durch eine Kommunalwahl für jeweils fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit begann am 1. November 2011 und endete am 28. Februar 2013 mit der Auflösung der Samtgemeinde Bad Grund.
Stimm- und Sitzberechtigt im Gemeinderat war außerdem der hauptamtliche Samtgemeindebürgermeister.
↑Niedersächsische Staatskanzlei (Hrsg.): Gesetz über die Neubildung der Gemeinde Bad Grund (Harz), Landkreis Osterode am Harz. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.). Nr.16/2012. Hannover 18. Juli 2012, S.267, S. 17 (Digitalisat [PDF; 290kB; abgerufen am 12. Februar 2020]).
↑ Niedersächsisches Landesverwaltungsamt (Hrsg.): Gemeindeverzeichnis für Niedersachsen. Gemeinden und Gemeindefreie Gebiete. Eigenverlag, Hannover 1. Januar 1973, S.33, Landkreis Osterode am Harz (Digitalisat [PDF; 21,3MB; abgerufen am 13. Februar 2020]).
↑Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG); § 46 – Zahl der Abgeordneten. In: Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS). 17. Dezember 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. Juni 2020; abgerufen am 13. Februar 2020.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nds-voris.de