Sachverständigenkommission Alterssicherungssysteme

Die Sachverständigenkommission Alterssicherungssysteme wurde mit Beschluss der Bundesregierung vom 10. Juni 1981 gebildet. Sie hatte den Auftrag, alle staatlich finanzierten und geförderten Alterssicherungssysteme zu vergleichen sowie Vorschläge für eine etwaige Neuregelung zu erarbeiten.[1]

Kommissionsmitglieder

FachbereichMitgliedBemerkung
VolkswirtschaftslehreHelmut Meinhold
Hans-Jürgen Krupp
Vorsitzender
stellvertretender Vorsitzender
SozialrechtswissenschaftBernd Baron von Maydell
SteuerrechtswissenschaftHans-Peter Schneider
VerfassungsrehtswissenschaftHans F. Zacher
FinanzwissenschaftKonrad Littmann
SozialversicherungspraxisRudolf Kolb
LandesvertreterKurt Mähler
Heinz Ströer
Bundestagsfraktion der CDU/CSUHeinrich Franke
Horst Günther
bis November 1982
seit Dezember 1982
Bundestagsfraktion der FDPHansheinrich Schmidt
bis März 1983
Bundestagsfraktion der Die GrünenWilli Hossseit September 1983
Bundestagsfraktion der SPDEugen Glombig
Deutscher GewerkschaftsbundAlfred Schmidt
Gerhard Schmidt
Gustav Fehrenbach
 
bis August 1982
seit September 1982
Deutsche AngestelltengewerkschaftHans-Heinrich Rubbert
Deutscher BeamtenbundKarl Klein
Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbändeWerner Dräger
Fritz Schnabel
Deutscher FrauenratIrmgard Blättel
Verband Deutscher RentenversicherungsträgerHelmut Kaltenbach
Gesamtverband der landwirtschaftlichen AlterkassenGünther Janßen
Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer VersorgungseinrichtungenHans Hermann Reusch
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche AltersversorgungGerhard Höhne
Verband der Lebensversicherungs-UnternehmenGerhard Laskowski
Versorgungsanstalt des Bundes und der LänderKarl-Heinz Kiefer
Vereinigung der kommunalen ArbeitgeberverbändeJakob Berger

Arbeit der Kommission

Die Sachverständigenkommission kam am 30. Juni 1981 zum ersten Mal im Gustav-Heinemann-Haus in Bonn zusammen. Die weiteren 18 Tagessitzungen fanden im neuen Abgeordnetenhochhaus des Bundestages in Bonn statt. Drei mehrtägige Klausurtagungen (Schwäbisch Hall, Bad Mergentheim und Würzburg) kamen noch dazu. Das Gutachten wurde am 19. November 1983 verabschiedet. Danach erfolgte die Übergabe an die Bundesregierung sowie bei einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit.

Die geschäftsmäßige Betreuung der Kommission erfolgte durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung. Eine empirische Erhebung wurde auftragsgemäß durch Infratest Sozialforschung durchgeführt.

Gutachten

Berichtsband 1

Rechtlicher Vergleich der Alterssicherungssystem[2]

Vergleich der Alterssicherungssysteme für abhängig Beschäftigte
Vergleich der Alterssicherungssysteme für Selbständige
Empirischer Vergleich der Altersicherungssysteme für abhängig Beschäftigte
Empfehlungen der Kommission

Berichtsband 2

Darstellung der Alterssicherungssysteme und der Besteuerung von Alterseinkommen[3]

Gesetzliche Rentenversicherung
Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten
Zusatzversorgung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Betriebliche Altersversorgung
Altershilfe für Landwirte
Berufsständische Versorgung
Lebensversicherung
Besteuerung von Alterseinkommen

Anlageband A

Unterlagen zum empirischen und rechtlichen Vergleich der Alterssicherungssysteme

Zahlenunterlagen zur Alterssicherung der abhängig Beschäftigten
Sondererhebung aus dem Rentenzugang 1981
Sondererhebung aus dem Zugang der Beamtenversorgung 1982
Fragenkataloge zu den Notwendigkeiten und den Möglichkeiten einer Annäherung der Alterssicherungssysteme

Anlageband B

Möglichkeiten und Grenzen einer Annäherung der Beamtenversorgung an die gesetzliche Rentenversicherung

Rechtsgutachten von Franz Ruland

Einzelnachweise

  1. Sachverständigenkommission Alterssicherungssysteme (Springer)
  2. Gutachten Berichtsband 1
  3. Gutachten Berichtsband 2