Sachanlage

Sachanlagen (englisch tangible assets) sind im Rechnungswesen materielle Vermögensgegenstände, die sich im Eigentum eines Unternehmens befinden, auf Dauer im Unternehmen verbleiben und in der Regel betriebsnotwendig sind, also nötig, um die Produktion und den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Allgemeines

Im Gegensatz zum Umlaufvermögen lassen sich Sachanlagen nicht rasch liquidieren und sind damit langfristig im Unternehmen gebunden. Sachanlagen sind in der Bilanz auf der Aktivseite verzeichnet und gehören neben den Finanzanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen zum Anlagevermögen. Sie sind nach ihrer Wiederverkäuflichkeit sortiert, das heißt die am einfachsten zu verkaufende Position steht an letzter Stelle.

Bilanzpositionen der Sachanlagen

Die Bilanzpositionen der Sachanlagen gliedern sich nach § 266 HGB in vier Unterpunkte auf:

Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) geht von einem Vermögenskonto aus, das den volkswirtschaftlichen Vermögensobjekten (Sachvermögen und Forderungen) die Verbindlichkeiten gegenüberstellt.[1]

Literatur

  • Coenenberg, A.G. u. a.: Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 20. Aufl., Landsberg am Lech 2005, ISBN 3-7910-2378-0, S. 152–154.

Einzelnachweise

  1. Definition des Statistischen Bundesamtes von Sachanlagen.