Rudolf Thienel

Rudolf Thienel (* 2. August 1960 in Wien) ist ein österreichischer Rechtswissenschaftler und seit 1. Jänner 2014 Präsident des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs.

Leben

Nach der Promotion 1982 zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Wien war er Assistent am dortigen Institut für Staats- und Verwaltungsrecht. 1988 wurde er dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst zugeteilt. 1989 wurde er habilitiert und zum Assistenzprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien ernannt.

Ab 1993 war Rudolf Thienel Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. Im Studienjahr 1995/96 erhielt er eine Gastprofessur an der Universität Linz. Von 2003 bis 2007 war er Mitglied des Senats der Universität Wien, von 2005 bis 2007 hatte er die Funktion des Vorstands des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien inne.

Am 1. Oktober 2007 wurde er – unter gleichzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses zur Universität Wien – zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 wurde er als Präsident des Verwaltungsgerichtshofs angelobt.

Rudolf Thienel ist Mitglied der ÖVP.

Sonstige Tätigkeiten

Rudolf Thienel nahm als Mitglied am Österreich-Konvent teil, war von 2006 bis 2011 Mitglied des Stiftungsrats der Stipendienstiftung der Republik Österreich und ist seit 2011 Mitglied des Staatendokumentationsbeirates.


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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.