Rudolf Neumayer

Rudolf Neumayer (* 18. Mai 1887 in Wien; † 25. August 1977 ebenda) war ein österreichischer Finanzfachmann und Politiker.

Leben

Neumayer besuchte das Elisabeth-Gymnasium in Wien und studierte anschließend Rechts- und Staatswissenschaften ebenfalls in Wien. Dort wurde er auch 1911 promoviert. Ab 1912 arbeitete er für die Gemeinde Wien, unterbrochen vom Kriegseinsatz im Ersten Weltkrieg. Ab 1919 arbeitete er in der Magistratsabteilung für Finanzangelegenheiten, ab 1924 leitete er die Finanzabteilung der Stadt Wien. Von 1934 bis 1936 gehörte er als Vertreter des Landes Wien dem Länderrat an. Von 1936 bis 1938 war Neumayer Finanzminister der Regierungen Schuschnigg und Seyß-Inquart, er war in dieser Funktion auch nach dem Anschluss Österreichs bei der Überführung der österreichischen in die deutsche Finanzverwaltung tätig. 1938 wurde er Direktor der Wiener Städtischen Versicherung, 1943 wurde er Leiter der Hauptstelle der Wirtschaftstreuhänder. Eine Aufnahme in die NSDAP wurde allerdings abgelehnt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Neumayer im Jahr 1946 als Mitglied der NS-Regierung zu lebenslanger Haft verurteilt, wurde jedoch Ende 1948 wegen Krankheit aus der Haft entlassen.[1] Er wurde 1906 Mitglied der Burschenschaft Vandalia Wien und dann 1932 der Wiener akademischen Burschenschaft Albia. Er wurde am Hietzinger Friedhof bestattet.[2]

Literatur

  • Gertrude Enderle-Burcel: Christlich – ständisch – autoritär. Mandatare im Ständestaat 1934–1938. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 167–168.
  • Josef Mentschl: Neumayer, Rudolf. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 19, Duncker & Humblot, Berlin 1999, ISBN 3-428-00200-8, S. 168 (Digitalisat).
  • Ernst Bruckmüller (Hrsg.): Personenlexikon Österreich, Verlagsgemeinschaft Österreich-Lexikon, Wien 2001, ISBN 3-9500438-7-X, S. 348.
  • Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 4: M–Q. Winter, Heidelberg 2000, ISBN 3-8253-1118-X, S. 200–201.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.nachkriegsjustiz.at/prozesse/volksg/neumayer_urteil.php
  2. Grabstelle Rudolf Neumayer, Wien, Hietzinger Friedhof, Gruppe 3, Nr. 21.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.