Rudolf Krohne
Rudolf Krohne (* 6. September 1876 in Rendsburg; † 17. Juni 1953 in Berlin) war ein deutscher Jurist und Politiker (DVP).
Leben
Als Sohn eines Wirklichen Geheimen Oberregierungsrats besuchte Krohne das Luisengymnasium Berlin. Nach dem Abitur begann er am nachmaligen Lehrstuhl für deutsches Recht der Universität Lausanne und der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaft zu studieren. Am 1. August 1896 wurde er im Corps Teutonia Marburg recipiert.[1][2] Als Inaktiver wechselte er an die Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Er bestand 1898 das erste juristische Staatsexamen und wurde im selben Jahr zum Dr. iur. promoviert. Nach dem Vorbereitungsdienst und dem Assessorexamen trat in die innere Verwaltung des Königreichs Preußen. Er war seit 1911 Regierungsrat und seit 1917 Geheimer Regierungsrat und Vortragender Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Über die Position eines Ministerialrates stieg er 1921 zum Ministerialdirektor auf und wurde Bevollmächtigter Preußens beim Reichsverkehrsministerium. 1928 fungierte er kurzzeitig als Leiter der Stettiner Hafenbetriebe. Außerdem war er Aufsichtsratsmitglied der Rhein-Main-Donau AG. Von der Gründung 1926 bis 1928 war er Präsident des Vereins Deutscher Luftschutz e. V. In den 1930er Jahren war er Vorsitzender des Reichsverbandes der deutschen Wasserwirtschaft und des Vereins zur Beförderung des Gewerbefleißes von 1821, beide mit Sitz in Berlin.[3] Von 1936 bis 1938 war er Vorstandsmitglied des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI).[4] Verheiratet war Krohne mit Edith Müser, mit der er zwei Söhne hatte.
Öffentliche Ämter
Krohne amtierte seit 1923 als Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium. Er wurde am 11. Oktober 1924 als Reichsverkehrsminister in die von Reichskanzler Wilhelm Marx geführte Regierung berufen und gehörte auch der von Reichskanzler Hans Luther geleiteten Folgeregierung an. Vom 27. Oktober 1925 bis zum 19. Januar 1926 leitete er zudem kommissarisch das Reichswirtschaftsministerium. Im Kabinett Marx III war er erneut Reichsverkehrsminister. Am 28. Januar 1927 schied er aus der Regierung aus.
Ehrungen
- 1926: Dr.-Ing. e. h. der Technischen Hochschule Braunschweig[3]
- 1952: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
Werke
- Der Zusammenbruch und der Wiederaufbau der deutschen Seeschiffahrt, 1928
- Luftgefahr und Luftschutzmöglichkeiten in Deutschland. Verlag Deutscher Luftschutz, Berlin 1928
Literatur
- Robert Volz: Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft. Das Handbuch der Persönlichkeiten in Wort und Bild. Band 1: A–K. Deutscher Wirtschaftsverlag, Berlin 1930, DNB 453960286, S. 1021.
Weblinks
- Literatur von und über Rudolf Krohne im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Rudolf Krohne in der Online-Version der Edition Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik
Einzelnachweise
- ↑ 801 Krohne, Rudolf, Blaubuch des Corps Teutonia zu Marburg 1825 bis 2000, S. 193.
- ↑ Kösener Corpslisten 1930, 104/818.
- ↑ a b Dr. jur. Dr.-Ing. e.h. Krohne 60 Jahre alt. In: Berliner Tageblatt. Nr. 419, September 1936.
- ↑ Marie-Luise Heuser, Wolfgang König: Tabellarische Zusammenstellungen zur Geschichte des VDI. In: Karl-Heinz Ludwig (Hrsg.): Technik, Ingenieure und Gesellschaft – Geschichte des Vereins Deutscher Ingenieure 1856–1981. VDI-Verlag, Düsseldorf 1981, ISBN 3-18-400510-0, S. 587–588.
Personendaten | |
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NAME | Krohne, Rudolf |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Politiker (DVP) |
GEBURTSDATUM | 6. September 1876 |
GEBURTSORT | Rendsburg |
STERBEDATUM | 17. Juni 1953 |
STERBEORT | Berlin |
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(c) Bundesarchiv, Bild 102-02063 / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0
Einzige Gesamtaufnahme des Kabinetts Luther anlässlich wichtiger politischer Besprechungen im Reichskanzler-Palais.
Sitzend v. links: Dr. Stresemann (Äusseres), Dr. Luther (Reichskanzler), Schiele (Inneres), Franken (Reichsjustiz)
Stehend v. links nach rechts: Graf Kanitz (Ernährung), Brauns (Reichsarbeit), Neuhaus (Reichswirtschaft), Stingl (Reichspost), Krohne (Reichsverkehr), Dr. v. Schlieben (Finanzen)
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der
Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.
»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Berlin, den 11. November 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Innern
Koch«
Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html
1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen