Royaltys

Royaltys (Singular Royalty) sind im Urheberrecht der Anglizismus für sämtliche Gebühreneinnahmen des geistigen Eigentümers aus der Verwertung seines Werks oder Rechts im Rahmen von Konzessionen, Lizenzen, Patenten, Warenzeichen oder Urheberrechten.

Etymologie

Im Englischen lautet die orthographisch korrekte Form des Plurals royalties. Der Duden geht davon aus, dass es sich um ein Lehnwort handelt und bildet daher den eingedeutschten Plural Royaltys.[1]

Der Begriff stammt aus dem mittelalterlichen England, als an die englische Krone (eben die englisch royalty) Gebühren für Nutzung (Landwirtschaft) oder Abbau (Bergbau) ihres (Land-)Eigentums (Regalien) in Form von Pachtzinsen durch die Pächter zu entrichten waren. Das Wort kommt etymologisch von dem altfranzösischen Wort für königliche Herrschaft (französisch roialte, daher auch das moderne französische Wort französisch royauté). Auch heute bezeichnet das englische Wort royalty weiterhin viel häufiger die Mitglieder königlicher und fürstlicher Familien und deren Status als die daraus hergeleiteten Bedeutungen Tantieme, Gewinnanteil, Lizenz(gebühr) bzw. Patentgebühr.[2]

Allgemeines

Der im Deutschen häufiger benutzte Begriff Tantiemen ist spezifischer, weil er vom Ergebnis, zum Beispiel vom Umsatzerlös abhängige Zahlungen bezeichnet, während Royalty auch andere Arten von Zahlungen (Einmalzahlungen, wiederkehrende Festbeträge wie Jahresgebühren u. Ä.) umfasst.

Insbesondere in der internationalen Musikindustrie wird der Fachausdruck „Royalties“ häufig verwendet.

Musikindustrie

Am Beispiel der Urheberrechte für Musik soll dies stellvertretend für die anderen Arten geistigen Eigentums erklärt werden. Der Komponist und Liedtexter kann sein Werk über einen Musikverlag bei einer hierfür vorgesehenen Verwertungsgesellschaft (zum Beispiel in Deutschland die GEMA) anmelden und schließt mit dieser einen Berechtigungsvertrag ab. Die GEMA registriert das Werk und verlangt auf gesetzlicher und satzungsmäßiger Grundlage von den späteren Nutzern des Werks (Tonträgerunternehmen, Rundfunk und Fernsehen, Kino, Veranstalter öffentlicher Aufführungen usw.) ein Nutzungsentgelt, das anhand eines komplexen Verteilerschlüssels über den zuständigen Musikverlag an den Komponisten abgeführt wird.

Diese Nutzungsentgelte werden als Tantiemen (oder ungenauer als Royaltys) bezeichnet. Wenn sie aus Sicht des Komponisten eine dauerhafte Einnahmequelle darstellen, werden sie als „Running Royaltys“ bezeichnet. Die von den Verwertungsgesellschaften erhobenen Gebühren werden „mechanische Rechte“ (oder englisch Mechanicals) genannt. Insbesondere in der massenweise verbreiteten Pop-Musik können die Gebühren, etwa bei Millionensellern, eine beachtliche Größenordnung erreichen. Die Art und Weise, wie Royaltys erhoben werden, wird häufig durch individuelle Verträge geregelt. Lediglich bei künstlerischen Werken gibt es durch die Verwertungsgesellschaften und Verlage eine gewisse Einheitlichkeit.

In der Musikindustrie sind „Royalties“ der Sammelbegriff für eine Vielzahl von Tantiemen:[3]

ArtEntstehungZahlungsempfängerZahlungspflichtiger
Künstler-RoyaltiesVerkauf von TonträgernKünstlerTonträgerunternehmen
Mechanische Royaltiesöffentliche Aufführung des Musikwerks
(etwa Airplay)
Musikverlag, UrheberVerwertungsgesellschaft
Mastertape-RoyaltiesVerkauf von TonträgernMusikproduzentLizenznehmer des Tonträgerunternehmens

Royalties im engeren Sinne sind die „mechanischen Royalties“.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Dudenredaktion (Hrsg.), Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Auflage, Mannheim, 2007, ISBN 978-3-411-04059-9.
  2. en.oxforddictionaries.com (Memento desOriginals vom 10. Februar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/en.oxforddictionaries.com
  3. Harvey Rachlin, The Encyclopedia of the Music Business, 1981, S. 363 f.; ISBN 978-0-06-014913-0