Rote Liste gefährdeter Pflanzengesellschaften Deutschlands (Rennwald 2000)

Die Rote Liste gefährdeter Pflanzengesellschaften Deutschlands (Rennwald 2000) enthält alle in Deutschland vorkommenden Pflanzengesellschaften. Zu jeder Pflanzengesellschaft ist ihr Gefährdungsgrad (= Kategorie), ihre Formationszugehörigkeit, ihr synsystematischer Rang, ihr wissenschaftlicher Name und ihr deutscher Name verzeichnet. Grundlage dieser Liste war das Gesamtverzeichnisses der in Deutschland vorkommenden Pflanzengesellschaften.[1][2]

Einteilung

Gefährdungskategorien

Es wurden Gefährdungskategorien festgelegt.[3]

  • 0 = Ausgestorben oder verschollen
  • 1 = Vom Aussterben bedroht
  • 2 = Stark gefährdet
  • 3 = Gefährdet
  • G = Gefährdung anzunehmen
  • R = Extrem selten
  • V = Zurückgehend, Art der Vorwarnliste
  • * = derzeit nicht gefährdet
  • D = Daten zu Verbreitung und Gefährdung ungenügend[4]

Formationszugehörigkeit

  • I. = Wasserpflanzengesellschaften
  • II. = Felsgesellschaften (Streifenfarn-Gesellschaften der Felsspalten und Mauerfugen)
  • III. = Pioniervegetation (Therophytenreiche Pioniervegetation (mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenbereiches))
  • IV. = Röhrichte und Seggenriede (Eutraphente Röhrichte und Großseggenriede)
  • V. = Quell- und Moorgesellschaften (Quell- und Niedermoorgesellschaften, Hochmoorschlenken- und Bulten-Gesellschaften)
  • VI. = Strand- und Dünengesellschaften (Meerstrand-, Spülsaum-, Dünen- und Salzwiesengesellschaften (mit Ausnahme der Vegetationstypen auf Grau- und Braundünen))
  • VII. = Rasengesellschaften und Wirtschaftsgrünland (Tritt- und Flutrasen, Rasengesellschaften des Wirtschaftsgrünlandes, Graudünen, Halbtrockenrasen und Magerrasen, Hochgebirgsrasen)
  • VIII. = Ruderale Staudenvegetation (Nitrophytische, ruderale Staudenvegetation, halbruderale Halbtrockenrasen, Saum- und Verlichtungsgesellschaften, Uferstaudengesellschaften)
  • IX. = Zwergstrauchgesellschaften und Borstengrasrasen
  • X. = Gebüsche und Vorwälder (Gebüsche und Vorwälder, anthropogene Gehölzgesellschaften)
  • XI. = Waldgesellschaften[5]

Rang

Auswertung

Aus dieser Roten Liste konnte ein Überblick über die Anzahl der Pflanzengesellschaften in den einzelnen Gefährdungskategorien nach Region gewonnen werden.[6] Etwa die Hälfte aller Pflanzengesellschaften in Deutschland ist gefährdet.

Verschwunden

Die Lein-Lolch-Gesellschaft, eine Wildkrautvegetation der Leinackerkultur, und die Zwerg-Rohrkolben-Gesellschaft, eine Ufergesellschaft, die fehlender Flussdynamik zum Opfer fiel, sind verschwunden oder verschollen. Bei anderen Gesellschaften kann das Verschwinden nicht nachgewiesen werden, weil früher keine Vegetationsaufnahmen für sie gemacht wurden und deshalb keine Daten vorhanden sind.

Vom Verschwinden bedroht

Besonders auf Umwelteinflüsse empfindlich reagierende Wasser-, Moor- und Rasengesellschaften wie einige Armleuchteralgengesellschaften, Drahtseggen-Schwingrasen oder Knollendistel-Pfeifengras-Rasen sind vom Verschwinden bedroht.

Gefährdet

Von den 577 Gesellschaften des Tieflandes und den 653 Gesellschaften des Hügel- und Berglandes sind ungefähr 50 % aktuell gefährdet. Dagegen sind von den 231 Gesellschaften der Alpen nur 25 % gefährdet.

Extrem Selten

In dieser Kategorie finden sich Pflanzengesellschaften der Alpen, besonders solche, die in Hochlagen auf saurem Ausgangsgestein vorkommen.

Vorwarnliste

Für 30 Gesellschaften wurden Schutzmaßnahmen notwendig und auch teilweise schon durchgeführt.

Ungefährdet

Ein Drittel der Pflanzengesellschaften in Deutschland gilt als ungefährdet. In den Alpen sogar die Hälfte.[7]

Listen der Pflanzengesellschaften der einzelnen Formationen

Einzelnachweise

  1. Rote Liste Pflanzengesellschaften pdf Abgerufen am 17. September 2018
  2. Rote Liste Pflanzengesellschaften bfn Abgerufen am 17. September 2018
  3. Gefährdungskategorien Abgerufen am 17. September 2018
  4. Gefährdungskriterien Abgerufen am 17. September 2018
  5. Einordnung Abgerufen am 17. September 2018
  6. Anzahl Abgerufen am 17. September 2018
  7. Rote Liste Pflanzengesellschaften bfn Abgerufen am 17. September 2018