Romanos Lakapenos (Sohn des Christophoros)

Romanos Lakapenos[1] (auch Lekapenos, mittelgriechisch Ρωμανός Λακαπηνός; * um 920; † vor April 927 wohl in Konstantinopel) war ein byzantinischer Mitkaiser.

Leben

Romanos war der vermutlich älteste Sohn des Christophoros Lakapenos und dessen Frau Sophia.[2] Seine Geschwister waren Michael, Maria-Irene (die spätere Ehefrau des bulgarischen Zaren Peter I.) und eine weitere, früh verstorbene Schwester. Von seinem Großvater Romanos I. Lakapenos wurde der junge Romanos noch als Kleinkind zum Mitkaiser (Symbasileus) erhoben, und zwar entweder gleichzeitig oder kurz nach seinen etwa gleichaltrigen Onkeln Stephanos und Konstantin.[3] Diese waren am 25. Dezember 923 (oder 924) ins Kaiserkollegium aufgerückt, dem zu diesem Zeitpunkt neben ihrem Großvater und Vater auch der 921 als Hauptkaiser zurückgesetzte Konstantin VII. angehörte. Romanos starb bald darauf noch im Kindesalter, denn nach April 927 wird er in keiner kaiserlichen Urkunde oder Akklamationsliste mehr erwähnt.[4]

Quellen

Literatur

Anmerkungen

  1. Der Name wird nur von Zonaras und Michael Psellos überliefert.
  2. Da Romanos im Gegensatz zu seinem jüngeren Bruder Michael in den Quellen nicht als Porphyrogennetos bezeichnet wird, muss er vor der Krönung seines Vaters zum Mitkaiser im Mai 921 zur Welt gekommen sein.
  3. Vgl. Zonaras 16, 18: „Romanus (...) suo et filii natu maximi (sc. Christophoros) diademate non contentus, etiam reliquos filios (sc. Stephanos, Konstantin), et nepotem ex Christophoro coronavit.“ Im Zusammenhang mit der am 10. Oktober 927 erfolgten Rangerhöhung des Christophoros vor Konstantin VII. ergänzt Zonaras (16, 19): „etiam duos reliquos suos filios ante Constantinum salutare iussit, et primus quintus est factus (Anm.: von Kresten/Müller widerlegt; Konstantin VII. rangiert in den Urkunden stets vor den beiden), eique minor etiam Romanus praepositus fuisset, nisi ante decessisset.“ Diese „nicht verwirklichte Erhebungsabsicht“ des jungen Romanos bezieht sich auf dessen Rangerhöhung innerhalb des Kaiserkollegiums, nicht auf die bereits früher erfolgte Erhebung zum Mitkaiser als solche. Aus dieser Textstelle ergibt sich auch, dass der junge Romanos zu diesem Zeitpunkt schon tot gewesen sein muss.
  4. Vgl. Kresten/Müller, Samtherrschaft. S. 37. Sein Fehlen in einer auf April 927 datierten Urkunde für das süditalienische Kloster San Vincenzo al Volturno ist dabei besonders festzuhalten, weil darin ansonsten alle fünf amtierenden Kaiser genannt sind (vgl. Kresten/Müller, S. 24f.).