Roland Ertl (Offizier)

Roland Hans Ertl (* 23. Juli 1945 in Bad Hall, Oberösterreich) ist ein österreichischer Militär. Er war Chef des Generalstabes und damit ranghöchster Offizier des Österreichischen Bundesheeres.

Leben

Ertl begann nach der Ausbildung zum Offizier seine militärische Laufbahn als Zugs- und Kompaniekommandant bei einem Ausbildungsregiment in Salzburg. Nach Auslandseinsätzen am Golan und in Damaskus absolvierte er von 1979 bis 1982 den Generalstabskurs. In den 80er Jahren erfolgt seine militärische Ausbildung in den USA, von 1982 bis 1992 war er in der Nachschubabteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung tätig. Ab 1993 war Ertl Militärberater bei der UNO in New York, im Jahr 2000 wurde er Kommandant des Militärkommandos Salzburg. Ihm folgte im Dezember 2002 Paul Kritsch. Von 1. Dezember 2002 bis zu seiner Pension am 30. November 2007 war Roland Ertl Chef des Generalstabes. Am 21. Oktober 2005 wurde er in Paris vom französischen Generalstabschef, General Henri Bentégeat, zum Commandeur der französischen Ehrenlegion ernannt. Er ist Ehrenmitglied im Österreichischen Heeressportverband (ÖHSV).[1]

Auszeichnungen (Auszug)

Sonstiges

Ertl lebt in Salzburg, ist verheiratet und hat drei Kinder.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Ehrenmitglieder des OEHSV. Abgerufen am 2. Dezember 2015.
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.