Robert Winterstein

Robert Winterstein (1934)

Robert Winterstein (* 26. Juni 1874 in Gitschin (Böhmen); † 13. April 1940 im KZ Buchenwald) war ein österreichischer Politiker und Justizminister im austrofaschistischen Ständestaat.

Leben

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien arbeitete Robert Winterstein von 1896 bis 1906 als Rechtspraktikant beim Handelsgericht in Wien. Anschließend wechselte er zur Staatsanwaltschaft und wurde 1919 zum ersten Staatsanwalt befördert. 1921 wurde ihm der Titel Hofrat verliehen.

Zunächst hauptsächlich für Wirtschaftsdelikte zuständig wechselte Winterstein zur Generalprokuratur und wurde 1932 zum Generalprokurator ernannt. Ab 1934 gehörte er dem Staatsrat an, von 1936 bis 1938 als stellvertretender Vorsitzender. Vom Staatsrat wurde er in den Bundestag entsandt. Am 17. Oktober 1935 wurde er als Justizminister in die Regierung berufen. Am 14. Mai 1936 schied er aus der Regierung aus und übernahm wiederum die Leitung der Generalprokuratur.

Im März 1938 reichte er seine Pensionierung ein. Weil Winterstein, der 1893 vom Judentum zum Katholizismus konvertiert war, Jude im Sinne der nationalsozialistischen Rassengesetze war, wurde er nach der Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich am 15. März 1938 verhaftet und am 10. November 1938 in das KZ Buchenwald deportiert. Am 13. April 1940 wurde er dort aufgrund des Befehls und unter aktiver Mithilfe des SS-Hauptscharführers Johann Blank ermordet.

Sein Bruder war der Offizier Paul Winterstein (1876–1945).

Auszeichnungen

1936: Großkreuz des österreichischen Verdienstordens[1]

Literatur

  • Werner Winterstein: Anmerkung: Prominent. Die Geschichte der Familie Winterstein 1867-1945, Böhlau Wien 2008, ISBN 3-205-78180-5.
  • Gertrude Enderle-Burcel: Mandatare im Ständestaat: Christlich – ständisch – autoritär, 1934–1938. Biographisches Handbuch der Mitglieder des Staatsrates, Bundeskulturrates, Bundeswirtschaftsrates und Länderrates sowie des Bundestages. Hrsg. durch das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes und die Österreichische Gesellschaft für Historische Quellenstudien, Wien 1991, ISBN 3-901142-00-2, S. 265f.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hohe Auszeichnungen der früheren Minister. In: Tiroler Anzeiger, 3. Juni 1936, S. 2 (Online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/tan

Auf dieser Seite verwendete Medien

Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Robert winterstein.jpg
Autor/Urheber: Resa68, Lizenz: CC BY 3.0
österreichischer Justizminister 1935