Robert Lichal

Robert Lichal (* 9. Juli 1932 in Wien) ist ein österreichischer Politiker (ÖVP) im Ruhestand.

Leben

Robert Lichal bestand 1950 die Matura am BRG XII[1] und wurde anschließend Landesbeamter in Niederösterreich. Als Werkstudent studierte er Rechtswissenschaften, 1965 wurde er zum Dr. iur. promoviert. Als sogenannter Weißer Jahrgang musste er keinen Wehrdienst leisten.[2]

Politisch engagierte er sich als ÖAAB-Mitglied in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (ÖGB). Er war von 1987 bis 1991 Bundesobmann des ÖAAB.

Von 1976 bis 1979 war Lichal Mitglied des Bundesrates. In den Jahren 1979–1987 war er Abgeordneter zum Nationalrat. Von 1987 bis 1990 übte er das Amt des Verteidigungsministers aus. In seiner Amtszeit wurde die Milizstruktur in der Verfassung festgeschrieben und Österreichs Bundesheer erhielt Lenkwaffen. 1990 bis 1994 war er wieder Abgeordneter zum Nationalrat und Zweiter Präsident des Nationalrates.

Robert Lichal ist Mitglied der katholischen Studentenverbindungen ÖkaV Rhaeto Danubia und KÖHV Franco-Bavaria Wien, beide im ÖCV, sowie der katholischen Studentenverbindung KöStV Austria Purkersdorf im MKV.

Oerlikon-Skandal

1987 wurde nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Profil bekannt, dass Lichal einen Auftrag für 50.000 Stück Leuchtspur-Übungsmunition für Flugabwehrgeschütze im Wert von 35 Millionen Schilling an den Schweizer Produzenten Oerlikon-Bührle vergeben hatte, obwohl der französische Anbieter Matra Manurhin Defense ein Angebot für 15 Millionen Schilling vorgelegt hatte. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe verfügte das Bundesheer über entsprechende Munitionsreserven für 2 Jahre. Lichal hatte das Bundesheer zumindest drei Mal angewiesen, das günstigere Angebot von Matra zu übergehen. 1988 wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet, es kam zu Hausdurchsuchungen bei Lichal, seinem Sekretär Michael Spindelegger und Walter Schön, dem damaligen Oerlikon-Generalrepräsentanten in Österreich. Lichal und Schön waren eng befreundet und wie Spindelegger Mitglied des Cartellverbandes. Bei Schön wurde ein Notizzettel mit dem Vermerk „Spindelegger: 1: Parteienfinanzierung; zwei Millionen; 2: Auftragsvolumen: 35 Mio“ vorgefunden. Die Staatsanwaltschaft vermutete eine verbotene Parteienfinanzierung für die ÖVP, woraufhin der parteilose, aber ÖVP-nahe Justizminister Egmont Foregger ein Disziplinarverfahren gegen den ermittelnden Staatsanwalt einleitete und den Fall der Oberstaatsanwaltschaft übertrug, die die Ermittlungen 1990 einstellte.[3][4]

Auszeichnungen

Einzelnachweise

  1. 75 Jahre BRG 12 – Eine Dokumentation. (PDF; 11.3 MB) Liste der Absolventen des BRG 12 nach Jahrgängen geordnet. BRG 12, 1985, S. 200, abgerufen am 16. Januar 2023 (Lichal Robert, Dr.).
  2. Kleine Zeitung: Politiker beim Bundesheer - Untauglich, unwillig, unabkömmlich. Artikel vom 17. Jänner 2013, abgerufen am 25. Oktober 2015.
  3. Die Munitionsaffäre aus dem Archiv, Der Standard, 17. Mai 2011
  4. Der Spiegel: Fliederbusch für die Gattin, 15. Jänner 1990

Weblinks

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.