Robert Graf (Politiker)

Robert Graf (* 17. Juli 1929 in New York; † 24. Jänner 1996 in Wien) war ein österreichischer Politiker (ÖVP).

Leben

Im Jahr 1935 kehrte Robert Graf gemeinsam mit seinen Eltern in das Burgenland nach Österreich zurück. Er besuchte die Handelsschule in Oberwart und war von 1950 bis 1972 Gastwirt am Eisenberg.

1972 arbeitete er kurzzeitig als Exportkaufmann. Von 1973 bis 1979 war er Geschäftsführer des Österreichischen Wirtschaftsverlages. 1989, nach seinem Ende als Bundesminister, nahm er diese Position erneut ein.

Graf erlitt im Oktober 1993 einen schweren Schlaganfall. Er war verheiratet und Vater zweier Kinder.

Politik

Von 1961 bis 1966 war er Abgeordneter zum burgenländischen Landtag.

Graf war von 1966 bis 1986 Abgeordneter zum Nationalrat. Von Juli 1979 an war er Sprecher der ÖVP für den Bereich Wirtschaft. 1969 wurde er außerdem Vizepräsident des Wirtschaftsbunds in der Wirtschaftskammer Österreich. 1986 wollte sich Graf aus der Politik zurückziehen, er trat bei der Nationalratswahl 1986 auf keiner Wahlliste für ein Mandat an.

Dennoch übernahm er in der neu gebildeten Koalition aus SPÖ und ÖVP 1987 das Amt des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten. Aufgrund einer öffentlich geführten Personaldiskussion innerhalb der ÖVP trat er am 10. April 1989 von seiner Funktion zurück. Sein Nachfolger war Wolfgang Schüssel.

Auszeichnungen

Literatur

  • Johann Kriegler: Politisches Handbuch des Burgenlandes. Band 2: (1945–1995) (= Burgenländische Forschungen. 76). Burgenländisches Landesarchiv, Eisenstadt 1996, ISBN 3-901517-07-3.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF-Datei; 6,59 MB)
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF-Datei; 6,59 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.