Rigorosum
Das Rigorosum ist die Form der mündlichen Prüfung im Promotionsverfahren einer Universität oder Hochschule mit Promotionsrecht. Die Bezeichnung Rigorosum (Plural Rigorosa, auch Rigorosen) ist eine Kürzung aus neulateinisch examen rigorosum ‚strenge Prüfung‘.[1]
Ein Rigorosum ist die Schlussprüfung zur Erlangung eines akademischen Grades, normalerweise des Doktorgrades. Bei der mündlichen Prüfung sind neben dem Prüfling und dem Prüfer ein Protokollant und der Vorsitzende des betreffenden Prüfungs- oder Promotionsausschusses anwesend. Im Unterschied zu den meist universitäts- oder fakultätsöffentlichen Prüfungsformaten der Disputation oder des Kolloquiums werden im Rigorosum neben dem Thema der Dissertation in der Regel noch weitere Fächer geprüft.
Deutschland
In der Regel wird das Rigorosum vor dem Promotionsausschuss einer Fakultät abgelegt, doch sind abweichende Verfahrensweisen möglich. Das Rigorosum umfasst die mündlichen Doktorprüfungen. Ein bestandenes Rigorosum berechtigt gewöhnlich noch nicht, den Doktorgrad zu führen. Manche Universitäten vergeben – nach Akkreditierung der Gutachten und des bestandenen Rigorosums durch die Fakultät – den Grad eines Doctor designatus (Dr. des.), der bis zur Publikation der Doktorarbeit geführt werden kann.
Ob eher das Rigorosum oder eher die Disputation als angesehenere der mündlichen Prüfungen im Rahmen eines Promotionsverfahrens gilt, wird von Hochschule zu Hochschule variieren, da keine der beiden Prüfungsformen bislang normiert oder vereinheitlicht worden ist. An manchen Hochschulen war oder ist auch eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Prüfungsformen gegeben.
Der Begriff Rigorosum wird in einigen Fächern teilweise auch für Wiederholungsklausuren verwendet, die die versäumte bzw. nicht bestandene Klausur an Umfang und Schwierigkeit deutlich übertreffen können, falls der zeitliche Abstand zur vorherigen Klausur besonders groß ist.
Österreich
Der Begriff Rigorosum findet sich besonders häufig in den Prüfungs- und Promotionsordnungen der österreichischen Universitäten, da bis zum Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 die Begrifflichkeiten gesetzlich geregelt waren. Heutzutage wird an den Universitäten die abschließende mündliche Prüfung und der Prüfungsakt als solcher üblicherweise derart bezeichnet. In den Fächern Medizin und Zahnmedizin wurde in der Studienordnung bis 2002 (Kennzahl 201) der Doktorgrad im Rahmen einer grundständigen Promotion als erster akademischer Grad vergeben. Da es sich seit der Reform ab 2002 (Studienkennzahl 202) rechtlich gesehen um Diplomstudien handelt, ist der nunmehr verliehene Abschlussgrad, der „Dr. med. univ.“, ein Diplom- und nicht mehr Doktorgrad und auch mit weniger Rechten versehen. Dafür wird er an alle Absolventen verliehen. In der früheren Studienordnung, auch als Rigorosenstudium bezeichnet, wurden Prüfungen einzelner medizinischer Gesamtfächer sowie Teilprüfungen des Gesamtabstudienabschlusses als Rigorosen bezeichnet.
Schweiz
In der deutschen Schweiz spricht man in Universitäten, welche die Disputation nicht kennen, in diesem Zusammenhang von der „Promotionsprüfung“ (Zürich) oder von der „Thesenverteidigung“ (Defensio; Freiburg). Sie stellt die mündliche Abschlussprüfung für Doktoranden dar. Allerdings darf erst mit der anschließenden Veröffentlichung der Dissertation der jeweilige Doktortitel geführt werden. Im Unterschied zum Rigorosum bezieht sich die Thesenverteidigung als mündliche Doktorprüfung normalerweise allein auf das Thema der Dissertation.
Einzelnachweise
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Wolfgang Born Rigorosenakt 1931