Richtlinie 77/576/EWG
Richtlinie 77/576/EWG | |
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Titel: | Richtlinie 77/576/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz |
Rechtsmaterie: | Arbeitsschutz |
Inkrafttreten: | 2. August 1977 |
Ersetzt durch: | Richtlinie 92/58/EWG |
Außerkrafttreten: | 24. Juni 1994 |
Fundstelle: | ABl. L 229 vom 7.9.1977, S. 12–21 |
Volltext | Grundfassung |
Regelung ist außer Kraft getreten. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Richtlinie 77/576/EWG[1] ist die Vorläufer-Richtlinie zur Richtlinie 92/58/EWG. Sie legte die Sicherheitskennzeichnung für die Arbeitsstätten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues[1] fest. In Deutschland wurde sie in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 125 Sicherheitskennzeichnung umgesetzt, in Österreich mit dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Gestalterische Grundlagen
In Anhang I sind die Grundsätze der Sicherheitskennzeichnung vorgeschrieben. Hierzu werden Farbe und Form definiert. Hierbei bedeuten die Farben:
Sicherheitsfarbe | Bedeutung oder Aufgabe | Anwendungsbeispiele |
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Rot | Halt, Verbot | Haltezeichen, Notausschalteinrichtungen, Verbotszeichen |
Diese Farbe wird auch zur Kennzeichnung von Material zur Feuerbekämpfung verwendet. | ||
Gelb | Vorsicht! Mögliche Gefahr | Hinweis auf Gefahren (Feuer, Explosion, Strahlen, chemische Einwirkungen usw.); Kennzeichnung von Schwellen, gefährlichen Durchlässen, Hindernissen |
Grün | Gefahrlosigkeit, Erste Hilfe | Kennzeichnung von Notwegen und Notausgängen, Rettungsduschen, Erste-Hilfe- und Rettungsstationen |
Blau | Gebotszeichen, Hinweise | Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung; Standort eines Telefons |
Gilt als Sicherheitsfarbe nur in Verbindung mit einem Bildzeichen oder einem Text auf Gebotszeichen oder Hinweiszeichen mit sicherheitstechnischen Anweisungen. |
Zu verwendende Zeichen
Anhang II legt die einzelnen Symbole fest. Es werden die Kategorien Verbots-, Warn-, Gebots- und Rettungszeichen definiert, nicht jedoch Brandschutzzeichen.
Verbotszeichen
- Rauchen verboten
- Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten
- Für Fußgänger verboten
- Verbot, mit Wasser zu löschen
- Kein Trinkwasser
Warnzeichen
- Warnung vor feuergefährlichen Stoffen
- Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen
- Warnung vor giftigen Stoffen
- Warnung vor ätzenden Stoffen
- Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen
- Warnung vor schwebender Last
- Warnung vor Flurförderzeugen
- Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung
- Warnung vor einer Gefahrenstelle
Gebotszeichen
- Augenschutz tragen
- Schutzhelm tragen
- Gehörschutz tragen
- Atemschutz tragen
- Schutzschuhe tragen
- Schutzhandschuhe tragen
Rettungszeichen
- Hinweis auf „Erste Hilfe“
- Fluchtweg (Richtungsangabe für Fluchtweg)
- Fluchtweg (Richtungsangabe für Fluchtweg)
- Fluchtweg (über dem Fluchtausgang anzubringen)
Weblinks
Einzelnachweise
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.Radioaktivitet/Røntgenstråling Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionsisierenden Strahlen
Autor/Urheber: Rainer Halama, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Schacht 2 der Zeche Lohberg
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Fluchtweg (über dem Fluchtausgang anzubringen)
A diagram of an European Council Directive 77/576/EEC safety sign, an arrow.
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten