Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie)
![]() Richtlinie 76/211/EWG | |
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Titel: | Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Fertigpackungsrichtlinie |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Verbraucherrecht, Eichrecht |
Grundlage: | EWGV, insbesondere Artikel 100 |
Inkrafttreten: | 23. Januar 1976 |
Letzte Änderung durch: | Richtlinie 2007/45/EG |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 11. Oktober 2007 |
In nationales Recht umzusetzen bis: | 22. Juli 1977 |
Umgesetzt durch: | Deutschland Fertigpackungsverordnung |
Fundstelle: | ABl. L 46 vom 21.2.1976, S. 1–11 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Die Richtlinie 76/211/EWG des Rates vom 20. Januar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung bestimmter Erzeugnisse nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen (inoffiziell kurz EU-Fertigpackungsrichtlinie) ist eine EG-Richtlinie, die regelt, in welchem Maße die Masse oder das Volumen des Inhalts einer Packung vom Aufdruck auf der Packung abweichen darf. Das stilisierte kleine ℮ steht für die Abkürzung quantité estimée (= frz. für „geschätzte, veranschlagte Menge“)
![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3f/Estimated_sign_detail.svg/220px-Estimated_sign_detail.svg.png)
Hintergrund
Beim Befüllen von Verpackungen mit Abfüllanlagen lassen sich Schwankungen nicht vermeiden. Der tatsächliche Inhalt der Verpackung stimmt dann mit dem Aufdruck auf der Packung nicht überein. Um die Verbraucher nicht zu benachteiligen, haben viele Staaten die maximal erlaubte Abweichung gesetzlich festgelegt.
In den Ländern der Europäischen Union galten bis zum Inkrafttreten der Fertigpackungsrichtlinie unterschiedliche Regelungen. Sie unterschieden sich in den erlaubten Abweichungen und der Bedeutung der Mengenangabe. Diese gab in einigen Ländern die Mindestmenge und in anderen die Durchschnittsmenge an.
Die EU-Fertigpackungsrichtlinie hat diese unterschiedlichen Regelungen durch ein einheitliches Regelwerk ersetzt. Danach muss der Inhalt einer Verpackung den folgenden Bestimmungen genügen:
- Die tatsächliche Menge entspricht im Durchschnitt der angegebenen Menge (Durchschnittsprinzip)
- Nur bei einer geringen Zahl von Verpackungen unterschreitet die tatsächliche Menge die angegebene Menge um mehr als die maximal zulässige Abweichung
- Bei keiner Verpackung unterschreitet die tatsächliche Menge die angegebene Menge um mehr als das Doppelte der maximal zulässigen Abweichung.
Die maximal nach unten zulässige Abweichung hängt von der Packungsgröße ab.
von (g oder ml) | bis (g oder ml) | maximale Abweichung in % des angegebenen Packungsinhalts | maximale Abweichung absolut (g oder ml) |
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5 | 50 | 9,0 | – |
50 | 100 | – | 4,5 |
100 | 200 | 4,5 | – |
200 | 300 | – | 9,0 |
300 | 500 | 3,0 | – |
500 | 1000 | – | 15,0 |
1000 | 10000 | 1,5 | – |
Produktgrößen aus Füllanlagen, die der Richtlinie entsprechen, werden mit dem Schätzungszeichen ℮ gekennzeichnet, das von einem kleinen „e“ abgeleitet ist. Dieses Symbol muss mindestens 3 mm hoch sein. Es kann der jeweiligen Mengenangabe vorangesetzt oder nachgestellt sein; z. B. „℮ 250 g“ oder „1314 ml ℮“ oder „℮ 1 Liter“.
Computertypografie
Das ℮ ist im Unicode-Block Buchstabenähnliche Symbole (letterlike symbols) enthalten und kann in verschiedenen Systemen durch Tastenkombinationen oder Codes erzeugt werden:
Apple Macintosh | in Zeichenpalette suchen nach ESTIMATED SYMBOL[1][2][3] |
HTML | ℮ oder ℮[4] |
Microsoft Windows | Alt + +212E[5][6][7] oder 212E Alt + X[7] oder Alt (halten) + 8494 (am Numerischen Block) + Alt (loslassen) |
Microsoft Word | U+212e |
OpenOffice.org | Strg + Umschalttaste + 212E |
TeX | \textestimated (benötigt textcomp) |
Unicode | U+212E |
XML | ℮ |
Python | u"\u212e" oder u"\N{ESTIMATED SYMBOL}" |
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ docs.info.apple.com Apple Character Palette Instructions (englisch)
- ↑ apple.com (Memento vom 9. Januar 2010 im Internet Archive) Apple Sonderzeichen (deutsch)
- ↑ typografie.info
- ↑ Das böse e auf software-wahnsinn.de
- ↑ fileformat.info
- ↑ fileformat.info
- ↑ a b georgehernandez.com
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.Detail of EU estimated sign