Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
Richtlinie 2007/60/EU | |
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Titel: | RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie |
Geltungsbereich: | EWR |
Datum des Rechtsakts: | 23. Oktober 2007 |
Veröffentlichungsdatum: | 6. November 2007 |
Inkrafttreten: | 26. November 2007 |
Anzuwenden ab: | 25. November 2009 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten! |
Die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (2007/60/EG) bzw. Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist eine Richtlinie, die einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dem Hochwasserrisiko innerhalb der EU vorgibt; ihr Ziel ist die Verringerung der nachteiligen Folgen von Hochwasser für die vier Schutzgüter
Zum 1. März 2010 erfolgte für Deutschland die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch Inkrafttreten des Abschnitt 6 (§§ 72 bis 81) im Wasserhaushaltsgesetz.
Bei der Umsetzung sind die Mitgliedstaaten an eine dreistufige Vorgehensweise gebunden: In der ersten Stufe mussten bis zum 22. Dezember 2011 die Gebiete oder Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko festgelegt werden. Für die definierten Risikogebiete bzw. Risikogewässer mussten darauf aufbauend bis zum 22. Dezember 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt werden. Hochwassergefahrenkarten zeigen dabei das flächenhafte Ausmaß der Überschwemmung, die möglichen Wassertiefen und gegebenenfalls entsprechende Fließgeschwindigkeiten. Eine Hochwasserrisikokarte zeigt die Flächennutzung sowie die Anzahl der Einwohner, Schutzgebiete und Kulturgüter in potenziell betroffenen Gebieten. Die Karten nehmen dabei auf verschiedene Szenarien Bezug, die über ihre Eintrittswahrscheinlichkeit definiert werden: Häufige, mittlere und seltene Hochwasserereignisse (z. B. „HQ100“: „100-jährliches Hochwasser“ mit dem Risiko, etwa alle 100 Jahre aufzutreten). Die dritte Umsetzungsstufe ist die Erarbeitung von Plänen für ein Hochwasserrisikomanagement, welche Ziele zur Verringerung des Hochwasserrisikos und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele enthalten sollen. Die Pläne sind bis zum 22. Dezember 2015 fertigzustellen und sollen auf alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge Bezug nehmen. An der Erarbeitung sollen interessierte Stellen beteiligt werden.
Neu an den Hochwasserrisikomanagementplänen ist insbesondere, dass sie verschiedene Überschwemmungsszenarien berücksichtigen sollen (Artikel 6 Hochwasser-Richtlinie). Außerdem gibt die Richtlinie erstmals einen flusseinzugsgebietsbezogenen Ansatz zum Hochwasserrisikomanagement in Europa vor. Diese beiden Aspekte werden allerdings in den Mitgliedsstaaten der EU ganz unterschiedlich umgesetzt.[1]
Die Risikobewertungen sowie Karten und Pläne sind alle sechs Jahre zu überprüfen und an neue Erkenntnisse anzupassen.
Siehe auch
- Hochwassermarke
- Hochwasserschutz
- Entlastungsbauwerke
- Hochwasserregulierung
- Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
Literatur
- Special Issue zur Umsetzung des Hochwasserrisikomanagementplans in Deutschland, Niederlande, Großbritannien und Frankreich,Editoral
Weblinks
- Richtlinientext bei EUR-Lex
- Themenseite beim Bundesumweltministerium
- Themenseite (englisch) der Europäischen Kommission
- Länderseiten (Deutschland):
- Interaktive Karten der Bundesländer:
Anmerkungen, Einzelnachweise
- ↑ Siehe auch Special Issue im Journal of Flood Risk Management: onlinelibrary.wiley.com
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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.(c) Bundesarchiv, B 422 Bild-0086 / Sers, Günter / CC-BY-SA 3.0
Nr. 80 Hochwasser in Köln, April 1983
[Köln.- Überflutetes Rheinufer durch Hochwasser, im Hintergrund der Kölner Dom] Pegeluhr bei 9,20 m