Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten

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Richtlinie 2005/56/EG

Titel:Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Verschmelzungsrichtlinie
Geltungsbereich:EWR
Datum des Rechtsakts:26. Oktober 2005
Veröffentlichungsdatum:25. November 2005
Inkrafttreten:15. Dezember 2005
Anzuwenden ab:15. Dezember 2007
Ersetzt durch:Richtlinie (EU) 2017/1132
Außerkrafttreten:19. Juli 2017
VolltextKonsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

Die Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (nicht amtlich: Verschmelzungsrichtlinie) war eine europäische Rechtsvorschrift und soll dazu dienen, die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu ermöglichen. Sie zielte auf europäischer Ebene darauf ab, in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Einführung des gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Instrumentariums als Grundlage für die europaweite grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften anzubahnen. Die Verschmelzungsrichtlinie wurde am 26. Oktober 2005 verabschiedet und am 25. November 2005 als Richtlinie 2005/56/EG veröffentlicht.

Die Rechtslage zur grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften war insbesondere aus deutscher Sicht zunächst verworren.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen (MgVG) am 29. Dezember 2006 und mit Inkrafttreten der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften am 25. April 2007 wurden die Vorgaben der Verschmelzungsrichtlinie in nationales deutsches Recht umgesetzt.

Eine Novellierung der Richtlinie fand durch die Richtlinie 2009/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflicht bei Verschmelzungen und Spaltungen statt. Die Richtlinie 2005/56/EG wurde zum 19. Juli 2017 durch die Richtlinie (EU) 2017/1132 außer Kraft gesetzt und ersetzt.

Siehe auch

Fusion (Wirtschaft)

Literatur

  • Sebastian Herrler, Susanne Schneider: Von der Limited zur GmbH – Verschmelzung der Limited mit deutscher Zweigniederlassung auf eine GmbH. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59684-1.
  • Holger Michael Kleinhenz: Die grenzüberschreitende Verschmelzung unter Beteiligung deutscher Unternehmen nach Umsetzung der Richtlinie 2005/56/EG. Driesen, Taunusstein 2008, ISBN 978-3-86866-104-0.

Weblinks

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.