Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte

Flagge der Europäischen Union

Richtlinie  2004/22/EG

Titel:Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Messgeräterichtlinie
Geltungsbereich:EWR
Datum des Rechtsakts:31. März 2004
Inkrafttreten:30. April 2004
Anzuwenden ab:29. April 2006
Ersetzt durch:Richtlinie 2014/32/EU
Außerkrafttreten:20. April 2016
VolltextKonsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

Messgerät mit CE- und zusätzlicher Kennzeichnung, angebracht im Jahr 2007 (CE M 07)

Die Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte, kurz Messgeräterichtlinie (engl. Measuring Instruments Directive, abgekürzt MID) ist eine Richtlinie der Europäischen Union von 2004. Sie trat zum 30. Oktober 2006 in Kraft. Die Richtlinie wurde mit Wirkung vom 20. April 2016 durch Richtlinie 2014/32/EU ersetzt.

Inhalt

Mit der MID-Richtlinie wurden ältere Einzelrichtlinien, die technisch überholt waren, aufgehoben und durch eine eigenständige Richtlinie auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und Normung ersetzt.

Die bis dahin erforderliche Ersteichung durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle entfiel. An ihre Stelle trat eine Konformitätsbewertung des Herstellers (CE-Kennzeichnung).[1] Außerdem wurde eine Marktaufsicht beim Messgeräteverwender eingeführt.[2]

Der Geltungsbereich der Richtlinie erstreckt sich auf

Zum 20. April 2016 wurde die MID-Richtlinie durch die Europäische Richtlinie 2014/32/EU ersetzt.[3] Es wurden im Wesentlichen prozedurale Änderungen zur Marktaufsicht, jedoch keine Änderungen des Geltungsbereichs, der grundlegenden Anforderungen und der möglichen Konformitätsbewertungsverfahren vorgenommen.[4]

Umsetzung in nationales Recht

Deutschland

Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt im Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der aufgrund des MessEG erlassenen Mess- und Eich-Verordnung (MessEV), zuletzt reformiert mit Wirkung zum 1. Januar 2015.[5][6][7]

Österreich

In Österreich setzt das Maß- und Eichgesetz die Richtlinie in nationales Recht um.

Weblinks

  • Burkhard Kramer: CE-Richtlinien Webseite der itk GmbH, abgerufen am 23. März 2017

Einzelnachweise

  1. Wilfried Schulz: Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte 194. PTB-Seminar, Braunschweig, 4./5. Mai 2004
  2. Merkblatt zur Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über Messgeräte - MID Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland, Stand 04/2014
  3. Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Neufassung), ABl. L 96/149 vom 29. März 2014
  4. Informationsblatt zur Änderung der Messgeräterichtlinie und der Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 15. Januar 2016
  5. Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Rechtsprechung vom 11. Dezember 2014, BGBl. I, 2010
  6. Dirk Ratschko: Start des neuen Mess- und Eichgesetzes und der neuen Mess- und Eichverordnung zum 1. Januar 2015 Physikalisch-Technische Bundesanstalt, 2014
  7. Neue Gesetzgebung Eichwesen Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen, abgerufen am 24. März 2017

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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Energiezähler mit MDI-Kennzeichnung