Richard Collet
Richard Otto Ernst Collet (* 5. Februar 1890 in Schönecken im Eifelkreis Bitburg-Prüm; † 1. September 1933 in Montabaur) war ein deutscher Jurist und Landrat des Unterwesterwaldkreises.
Leben
Richard Collet war ein Sohn des Rentmeisters Hugo Collet und dessen Ehefrau Barbara Melsheimer. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften wurde er, bevor er im April 1921 zum Gerichtsassessor ernannt wurde, im September 1922 probeweise beim Landratsamt Bitburg und später auch in Koblenz eingestellt. Als der Landrat Gerhard Weil 1923 von der Interalliierten Rheinlandkommission vom Dienst ausgewiesen wurde, übernahm Collet bis Mai 1924 die Leitung der Koblenzer Kreisverwaltung. Am 19. Mai 1924 wurde er mit der vertretungsweisen Verwaltung des Landratsamtes des Unterwesterwaldkreises in Montabaur beauftragt. Seinen Dienst trat er dort am 11. August 1924 an und wurde am 10. März 1925 definitiv zum Landrat des Unterwesterwaldkreises ernannt. Im Sommer 1933 wurde er beurlaubt und durch Rudolf von Preuschen im Amt des Landrats abgelöst.
Er war Mitglied der katholischen Studentenverbindungen KDStV Hohenstaufen Freiburg im Breisgau (seit 1910) und KDStV Bavaria Bonn im CV.[1]
Literatur
- Thomas Klein: Leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und in Waldeck 1867 – 1945, Hessische Historische Kommission, Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 70, Darmstadt 1988
Weblinks
- Collet, Richard Otto Ernst. Hessische Biografie. (Stand: 22. Mai 2024). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
Einzelnachweise
- ↑ Cartellverband der Katholischen Deutschen Studentenverbindungen: Die Ehrenmitglieder, Alten Herren und Studierenden des CV, des Cartell-Verbandes der Katholischen Deutschen Studentenverbindungen. Wien 1931, S. 271.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Collet, Richard |
| ALTERNATIVNAMEN | Collet, Richard Otto Ernst (vollständiger Name) |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Landrat |
| GEBURTSDATUM | 5. Februar 1890 |
| GEBURTSORT | Schönecken, Eifelkreis Bitburg-Prüm |
| STERBEDATUM | 1. September 1933 |
| STERBEORT | Montabaur |
Auf dieser Seite verwendete Medien
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
