Dieser Artikel enthält die Resultate aller für die Zusammensetzung des schweizerischenStänderats während der 46. Legislaturperiode (Oktober 1999 – Oktober 2003) massgeblichen Wahlen. Dies umfasst die zusammen mit den Nationalratswahlen vom 24. Oktober 1999 durchgeführten ordentlichen Wahlen, die Ersatzwahlen für während der Amtszeit zurückgetretene oder verstorbene Ratsmitglieder sowie die an eigenen Terminen durchgeführten ordentlichen Wahlen in den Kantonen Graubünden, Zug, Obwalden und Appenzell Innerrhoden, deren Sieger (auch) zwischen 1999 und 2003 im Rat sassen.
Wahl und Amtsdauer der Ständeräte der Kantone fallen in die Zuständigkeit der Kantone. 1999 ergab sich dies aus der damals geltenden Bundesverfassung von 1874, die stillschweigend davon ausging.[1]
Es entwickelte sich mit der Zeit allerdings eine gewisse Vereinheitlichung. Im betreffenden Zeitraum wurde in allen Kantonen der Ständerat direkt durch das Volk gewählt: in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Obwalden an der Landsgemeinde, in allen anderen Kantonen an der Urne. Die Ständerate des Kantons Jura wurden im Proporzverfahren (Verhältniswahlrecht) gewählt, in allen anderen Kantonen galt das Majorzverfahren (Mehrheitswahlrecht). Dabei galt üblicherweise ein System mit zwei Wahlgängen: Im 1. Wahlgang muss ein Kandidat, um gewählt zu werden, das (unterschiedlich berechnete) absolute Mehr erreichen. Im 2. Wahlgang genügt das relative Mehr: Gewählt ist dann, wer am meisten Stimmen erhalten hat.
In allen Kantonen ausser Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Obwalden und Zug fanden die Ständeratswahlen für die 46. Legislaturperiode zusammen mit den Nationalratswahlen vom 24. Oktober 1999 statt. Für diese Kantone werden auch die letzten Ständeratswahlen vor dem 24. Oktober 1999 aufgeführt. Dies deshalb, weil die Sieger jener Wahlen aufgrund dieser Wahlsiege während der 46. Legislaturperiode im Ständerat sassen.
Weil im 1. Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hatte, fand am 28. November 1999 ein 2. Wahlgang statt. Dabei galt das relative Mehr, dies bedeutet, gewählt war jener Kandidat, der am meisten Stimmen erreichte.
Im Kanton Graubünden fanden die Ständeratswahlen bis 2007 nicht zusammen mit den Nationalratswahlen statt wie in den meisten anderen Kantonen, sondern jeweils bereits ein Jahr vorher. Weil sowohl die Wahl vom 27. September 1998 wie auch diejenige vom 22. September 2002 die Zusammensetzung des Ständerats während der Legislaturperiode 1999/2003 beeinflussten, sind die Ergebnisse beider Wahlen aufgeführt.
Im Kanton Jura wird der Ständerat nach Proporz (Verhältniswahlrecht) gewählt. Massgeblich ist also zuerst die Stimmenzahl der Parteien und dann nur innerhalb der Partei die Stimmenzahl der einzelnen Kandidierenden.
Weil im 1. Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hatte, fand am 7. November 1999 ein 2. Wahlgang statt.[5] Dabei galt das relative Mehr: Gewählt waren jene zwei Kandidaten, die am meisten Stimmen erreichten.
Die Obwaldner Landsgemeinde wählt am 26. April 1998 den parteilosen Ex-Regierungsrat Hans Hess zum Ständerat. Im dritten Wahlgang besiegte er Kantonsratspräsident Oskar Stockmann (CSP). Bereits zuvor ausgeschieden waren der Präsident der FDP-Kantonsratsfraktion, Hans-Jörg Bechter, und der EngelbergerTalammann Hans von Holzen (CVP).[7][8][9]
Weil im 1. Wahlgang nur Erika Forster das absolute Mehr von 58'301 Stimmen erreichte, musste ein 2. Wahlgang angesetzt werden. Bei der CVP bestand folgende Situation: Sie nominierte Kantonsrat Peter Blöchlinger als offiziellen Kandidat, und nicht Nationalrat Eugen David oder Regierungsrat Peter Schönberg. Bei den Wahlen bildete sich dann ein "wildes" Komitee, welches zur Wahl von David aufrief.[13] Auch Schönenberger erhielt einige Stimmen, obwohl er sich von einer Kandidatur distanziert hatte.[14]
Im 1. Wahlgang hatte nur Erika Forster das absolute Mehr erreicht. Daher fand ein 2. Wahlgang statt. Die CVP ersetzte ihren bisherigen offiziellen Kandidaten Peter Blöchlinger durch Eugen David, der im ersten Wahlgang deutlich mehr Stimmen erhalten hatten.[15]
kandidierte auf gemeinsamer Liste mit dem Grünen Kandidaten[17]
Ordentliche Wahl, 2. Wahlgang (14. November 1999)
Weil im 1. Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hatte, fand am 14. November 1999 ein 2. Wahlgang statt. Dabei galt das relative Mehr, dies bedeutet, gewählt waren jene zwei Kandidaten, die am meisten Stimmen erreichten.
Im 1. Wahlgang hatte nur Philipp Stähelin das absolute Mehr erreicht. Daher fand am 28. November 1999 ein 2. Wahlgang statt. Dabei galt das relative Mehr, dies bedeutet, gewählt war jener Kandidat, der am meisten Stimmen erreichte.
Weil im 1. Wahlgang nur Christiane Langenberg das absolute Mehr erreicht hatte, fand am 7. November 1999 ein 2. Wahlgang statt. Dabei galt das relative Mehr, dies bedeutet, gewählt war jener Kandidat, der am meisten Stimmen erhielt.
Weil im 1. Wahlgang kein Kandidat das absolute Mehr erreicht hatte, fand am 7. November 1999 ein 2. Wahlgang statt. Dabei galt das relative Mehr, dies bedeutet, gewählt waren jene zwei Kandidaten, die am meisten Stimmen erreichten.
Im Kanton Zug fanden die Ständeratswahlen bis 2007 nicht zusammen mit den Nationalratswahlen statt wie in den meisten anderen Kantonen, sondern jeweils bereits ein Jahr vorher.[28] Weil sowohl die Wahl vom 25. Oktober 1998 wie auch diejenige vom 27. Oktober 2002 die Zusammensetzung des Ständerats während der Legislaturperiode 1999/2003 beeinflussten, sind die Ergebnisse beider Wahlen aufgeführt.
Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben im Artikel auf https://www.portal-stat.admin.ch/nrw/files/de/02.xml, Tabelle «Ständeratswahlen: Ergebnisse der Kandidierenden, 1991–2007» (su-d-17.02.02.02), und wurden wo möglich anhand der offiziellen kantonalen Homepages überprüft. Die Wähleranteile wurden anhand der gültigen Stimmzettel (ohne ungültige und leere) in https://www.parlament.ch/centers/documents/de/staenderatswahlen-46-legislatur.pdf berechnet; abgewichen wurde von diesem Vorgehen im Kanton Schaffhausen, wo diese Anzahl gültiger Stimmen nicht bekannt war, hier wurde der Wähleranteil anhand der eingelegten Stimmen berechnet.
↑Christoph Lanz, Art. 150 N 5, in: Bernhard Ehrenzeller et al. (Hrsg.), Die schweizerische Bundesverfassung. Kommentar, 2. Auflage, Dike, Zürich/St. Gallen 2008, S. 2323.
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↑Archivierte Kopie (Memento desOriginals vom 10. Oktober 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ti.ch