Restitutio ad integrum

Als Restitutio ad integrum (von lateinisch restitutio ‚Wiederherstellung‘, lateinisch ad ‚bei‘, lateinisch integritas ‚Unversehrtheit‘) bezeichnet man in der Medizin eine vollständige Ausheilung einer Krankheit oder Verletzung, die den unversehrten Zustand des Körpers (wie vor der Krankheit oder der Verletzung) wieder herstellt.[1] Man spricht auch von der Reversibilität einer Erkrankung.

Im Gegensatz dazu steht eine Defektheilung (Reparatio)[1], bei der zum Beispiel eine Narbe oder eine Funktionseinbuße (Versteifung o. Ä.) zurückbleibt.

Einzelnachweise

  1. a b Eintrag zu Restitutio ad integrum im Flexikon, einem Wiki der Firma DocCheck, abgerufen am 27. Mai 2013.