Resolution 9 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat Resolution 9 | |
---|---|
Datum: | 15. Oktober 1946 |
Sitzung: | 76 |
Kennung: | S/RES/9 |
Abstimmung: | Pro: 11 Enth.: 0 Contra: 0 |
Gegenstand: | Internationaler Gerichtshof |
Ergebnis: | Angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1946: | |
Ständige Mitglieder: | |
Nichtständige Mitglieder: | |
![]() ![]() ![]() | |
![]() ![]() ![]() | |
Mitschnitt einer Verhandlung des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Februar 1948. Verhandelt wird der Untergang zweier britischer Marineschiffe am 22. Oktober 1946. Siehe auch: Korfu-Kanal-Zwischenfall |
Die Resolution 9 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 76. Sitzung am 15. Oktober 1946 einstimmig beschloss. Sie beschäftigte sich mit der Rechtsprechung am Internationalen Gerichtshof. Konkret ermöglichte sie die Anrufung des Gerichtshofs durch Staaten, die nicht Mitglieder dessen Statuts sind, und regelte die diesbezügliche Vorgangsweise.
Hintergrund
Der Internationale Gerichtshof wurde 1945 gegründet. Er arbeitet unter der Charta der Vereinten Nationen als „Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen“[1] und ging aus dem von 1922 bis 1946 bestehenden Ständigen Internationalen Gerichtshof hervor. Um seine Urteile durchsetzen zu können, ist er auf den Sicherheitsrat angewiesen.
Inhalt
Der Sicherheitsrat wies auf seine Zuständigkeit hin. Diese ist durch Artikel 35, Paragraph 2, der Statuten des Internationalen Gerichtshofs[2] geregelt.
- Der Internationale Gerichtshof sollte allen Staaten offenstehen, auch wenn sie nicht in den Statuten des Gerichtshof erwähnt sind. Als Bedingung müssen diese Staaten eine Erklärung beim Gerichtshof hinterlegen, in der sie sich verpflichten die Zuständigkeit des Gerichtshofs und seine getroffenen Entscheidungen anzuerkennen. Außerdem müssen sie den, in Artikel 94 der Charta der Vereinten Nationen[3] erwähnten Pflichten, nachkommen.
- Eine solche Erklärung kann entweder nur für einen bestimmten Fall oder auch generell (d. h. für alle Fälle des Gerichtshofs) abgegeben werden.
- Das Original der Erklärung wird beim Gerichtshof aufbewahrt. Alle Staaten, die Mitglieder der Statuten des Gerichtshofs sind oder eine entsprechende Erklärung abgegeben haben, erhalten, ebenso wie der Generalsekretär, eine wortgetreue Kopie.
- Der Sicherheitsrat behält sich das Recht vor, diese Resolution durch spätere Resolutionen zu verändern oder zu widerrufen.
- Über alle Fragen bezüglich der Auswirkungen und der Gültigkeit einer Erklärung entscheidet der Internationale Gerichtshof.
Weblinks
- Horst Blomeyer: Der Internationale Gerichtshof und die Nichtmitgliedsstaaten des Statuts. (pdf; 2,5 MB) Zur Auslegung der Entschließung des Sicherheitsrates vom 15. Oktober 1946. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, abgerufen am 24. September 2012 (1955/1956).
- Internationaler Gerichtshof. In: Offizielle Webpräsenz. Abgerufen am 25. September 2012 (mehrsprachig).
Einzelnachweise
- ↑ Charta der Vereinten Nationen - In Artikel 92 wird dies festgelegt.
- ↑ Statuten des Internationalen Gerichtshofs - In Artikel 35, Paragraph 2 wird festgelegt, dass der Sicherheitsrat den Zugang zum Internationalen Gerichtshof regelt.
- ↑ Charta der Vereinten Nationen - Artikel 94 beinhaltet Regelungen zur Entscheidungsgewalt des Gerichtshofs und legt fest, dass der Sicherheitsrat bei Nichterfüllung Maßnahmen treffen kann
Auf dieser Seite verwendete Medien
Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.
this is the flag of the Soviet Union in 1936. It was later replaced by File:Flag of the Soviet Union (1955-1980).svg.
US Flag with 48 stars. In use for 47 years from July 4, 1912, to July 3, 1959.
The flag of Brazil from 1889 to 1960 with 21 stars.
The flag of Brazil from 1889 to 1960 with 21 stars.
Flag of Mexico (1934-1968)
this is the flag of the Soviet Union in 1936. It was later replaced by File:Flag of the Soviet Union (1955-1980).svg.
(c) Nederlands Instituut voor Beeld en Geluid, CC BY-SA 3.0 nl
Newsreels in which Dutch subjects of a certain week are presented. The International Court of Justice meets in the Peace Palace in The Hague for the first trial after World War II. The dispute between Great Britain and Albania is handled. This begun when two British cruisers hit mines in the Channel of Corfu on October 22, 1946 and sank. The English government blames Albania and demands a compensation. SHOTS: - ext. and int. of the Peace Palace; - int. courtroom: judges enter and/or leave while all the present people stand up; - medium shots of the central figures during this trial: President of the Court J.S. Gustavo Guerrero; English council Sir Hartley Shawcross;Albanian coucil Khareman Ylli, altenrated with shots of the other judges and present people.
Vector rendering of the original Seal of the International Court of Justice.png
flag of the Kingdom of Egypt (1922–1953) and the Republic of Egypt (1953–1958).