Resolution 733 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 733
Datum:23. Januar 1992
Sitzung:3039
Kennung:S/RES/733

Abstimmung:Pro: 15 Enth.: 0 Contra: 0
Gegenstand:Somalia
Ergebnis:Angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1992:
Ständige Mitglieder:

China VolksrepublikVolksrepublik China CHN FrankreichFrankreich FRA Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich GBR RusslandRussland RUS Vereinigte StaatenVereinigte Staaten USA

Nichtständige Mitglieder:
OsterreichÖsterreich AUT BelgienBelgien BEL Kap Verde 1975Kap Verde CPV EcuadorEcuador ECU UngarnUngarn HUN
IndienIndien IND JapanJapan JPN MarokkoMarokko MAR Venezuela 1954Venezuela VEN SimbabweSimbabwe ZWE

Die Resolution 733 des UN-Sicherheitsrates vom 23. Januar 1992 befasst sich mit der Lage in Somalia nach dem Sturz der Regierung unter Siad Barre. Die Resolution verhängt angesichts von Bürgerkrieg und Hungersnot ein Waffenembargo über Somalia. Die Kriegsparteien werden angehalten, humanitäre Hilfe nicht zu behindern und auf einen Waffenstillstand und Frieden hinzuarbeiten. Alle Staaten werden aufgerufen, diese Ziele zu unterstützen und humanitäre Hilfe zu leisten. Der UN-Generalsekretär soll dem Sicherheitsrat über die Situation in Somalia Bericht erstatten.

Die Resolution wurde vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in dessen 3039. Sitzung einstimmig verabschiedet.

Weblinks

Wikisource: Text der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)

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