Resolution 663 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat Resolution 663 | |
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Datum: | 14. August 1990 |
Sitzung: | 2936 |
Kennung: | S/RES/663 (Dokument) |
Abstimmung: | Pro: 15 Enth.: 0 Contra: 0 |
Gegenstand: | Aufnahme Liechtensteins als neues Mitglied der UNO |
Ergebnis: | Angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1990: | |
Ständige Mitglieder: | |
Nichtständige Mitglieder: | |
CAN CIV COL CUB ETH | |
FIN MYS ROU YEM ZAI | |
Lage Liechtensteins |
Die Resolution 663 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 14. August 1990 einstimmig beschloss. Nach Prüfung des Antrags des Fürstentums Liechtenstein auf Beitritt zu den Vereinten Nationen empfahl der Rat der UN-Generalversammlung, Liechtenstein aufzunehmen. Das Fürstentum war somit das 160. und damals das kleinste Mitglied der Vereinten Nationen.
Zuvor hatte der Liechtensteiner Landtag dem Beitritt am 13. Dezember 1989 einstimmig zugestimmt.
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Flag of Ethiopia, used from 1987 to 1991
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