Resolution 1515 des UN-Sicherheitsrates

UN-Sicherheitsrat
Resolution 1515
Datum:19. November 2003
Sitzung:4862
Kennung:S/RES/1515 (2003)
Abstimmung:Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand:Die Situation im Nahen Osten einschließlich der Palästina-Frage
Ergebnis:angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2003:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Angola AGO Bulgarien BUL Chile CHL Kamerun CMR Deutschland DEU
Spanien ESP Guinea-a GIN Mexiko MEX Pakistan PAK Syrien SYR

Die Resolution 1515 des UN-Sicherheitsrates wurde am 19. November 2003 auf der 4862. Sitzung des UN-Sicherheitsrates einstimmig angenommen.

Zunächst wird auf die Gültigkeit der vorhergehenden Resolutionen 242 (1967), 338 (1973) und 1397 (2002), sowie die Grundsätze von Madrid (Prinzipienerklärung über die vorübergehende Selbstverwaltung) hingewiesen.

Dann wird verlangt, dass alle Gewalthandlungen, Terrorakte, Provokationen und Zerstörungen eingestellt werden.

Der Fahrplan des Quartetts für eine dauerhafte Zwei-Staaten-Lösung zur Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts wird ausdrücklich unterstützt.

Die Parteien werden aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Quartett ihre Verpflichtungen nach dem „Fahrplan“ zu erfüllen und die Vision von zwei Staaten, die in Frieden und Sicherheit leben, zu verwirklichen.

Wikisource: Text der Resolution – Quellen und Volltexte (englisch)

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