Resolution 1515 des UN-Sicherheitsrates
UN-Sicherheitsrat Resolution 1515 | |
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Datum: | 19. November 2003 |
Sitzung: | 4862 |
Kennung: | S/RES/1515 (2003) |
Abstimmung: | Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 |
Gegenstand: | Die Situation im Nahen Osten einschließlich der Palästina-Frage |
Ergebnis: | angenommen |
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 2003: | |
Ständige Mitglieder: | |
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Nichtständige Mitglieder: | |
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Die Resolution 1515 des UN-Sicherheitsrates wurde am 19. November 2003 auf der 4862. Sitzung des UN-Sicherheitsrates einstimmig angenommen.
Zunächst wird auf die Gültigkeit der vorhergehenden Resolutionen 242 (1967), 338 (1973) und 1397 (2002), sowie die Grundsätze von Madrid (Prinzipienerklärung über die vorübergehende Selbstverwaltung) hingewiesen.
Dann wird verlangt, dass alle Gewalthandlungen, Terrorakte, Provokationen und Zerstörungen eingestellt werden.
Der Fahrplan des Quartetts für eine dauerhafte Zwei-Staaten-Lösung zur Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts wird ausdrücklich unterstützt.
Die Parteien werden aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Quartett ihre Verpflichtungen nach dem „Fahrplan“ zu erfüllen und die Vision von zwei Staaten, die in Frieden und Sicherheit leben, zu verwirklichen.
Weblinks
- Text der Resolution. (PDF; 1,9 MB) UN.org (deutsch)
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Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.
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