Resolution 132 des UN-Sicherheitsrates

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UN-Sicherheitsrat
Resolution 132
Datum:7. September 1959
Sitzung:848
Kennung:S/RES/132

Abstimmung:Pro: 10 Enth.: 0 Contra: 1
Gegenstand:Verletzung der Grenze von Laos durch Truppen Nordvietnams
Ergebnis:angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1959:
Ständige Mitglieder:

China Republik 1928Republik China (1912–1949) CHN FrankreichFrankreich FRA Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich GBR Sowjetunion 1955Sowjetunion SUN Vereinigte Staaten 48Vereinigte Staaten USA

Nichtständige Mitglieder:
ArgentinienArgentinien ARG Kanada 1957Kanada CAN ItalienItalien ITA
JapanJapan JPN PanamaPanama PAN TunesienTunesien TUN

Die Resolution 132 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der 848. Sitzung am 7. September 1959 beschloss.

Inhalt

Es wurde die Einsetzung eines Unterausschusses, dem Argentinien, Italien, Japan und Tunesien angehörten, beschlossen und er beauftragt ihn, die vor dem Rat abgegebenen Erklärungen zu Laos zu prüfen und weitere Erklärungen und Dokumente entgegenzunehmen sowie Anfragen zu stellen und dem Rat so bald wie möglich Bericht zu erstatten. Es war die einzige Resolution, die der Sicherheitsrat 1959 verabschiedete.

Laos hatte zuvor Truppen aus Nordvietnam beschuldigt, seine gemeinsame Grenze zu überschreiten und militärische Angriffe gegen Laos zu unternehmen; der Präsident des Sicherheitsrates berief dringend eine Sitzung ein.[1]

Abstimmungsergebnis

Resolution 132 wurde mit zehn Stimmen gegen eine Gegenstimme aus der Sowjetunion angenommen.

Der Unterausschuss kam zu dem Schluss, dass die Übergänge Guerilla-Charakter hatten und nicht eindeutig festgestellt werden konnte, dass nordvietnamesische Truppen verantwortlich waren.

Einzelnachweise

  1. Karel C. Wellens: Resolutions and statements of the United Nations Security Council (1946–1989) : a thematic guide. M. Nijhoff, Dordrecht 1990, ISBN 0-7923-0796-8.

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