Rentenalter (Schweiz)

Das Rentenalter gibt in der Schweiz das Alter einer Person vor, ab dem sie die gesetzliche Altersrente durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) beziehen kann. Es wird auch als ordentliches Rentenalter bezeichnet. Zurzeit (2020) liegt dies für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. So erhält eine Frau, die am 17. Juni 1945 geboren wurde, ihre erste ordentliche Altersrente ab 1. Juli 2009.

Da es sich beim schweizerischen Rentenalter um ein flexibles Rentenalter handelt, können Bezugsberechtigte die Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorbeziehen oder um ein bis fünf Jahre aufschieben.

Mit der 10. AHV-Revision stimmte das Schweizer Stimmvolk 1995 einer Vorlage zu, welche eine grössere Flexibilisierung des Rentenalters ermöglichte, gleichzeitig aber auch das Rentenalter der Frauen schrittweise von 62 Jahren auf 64 Jahre anhob.[1] Am 26. November 2000 verwarfen die Stimmberechtigten gleich zwei Volksinitiativen[2][3], welche die letzte Erhöhung des Rentenalters teilweise rückgängig machen wollten.

Die 11. AHV-Revision, die unter anderem die Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre vorsah, wurde am 16. Mai 2004 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und verworfen.[4][5] Daraufhin fühlte sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund ermutigt, eine Initiative zu lancieren, welche die Senkung des Rentenalter auf 62 Jahre forderte. Diese wurde jedoch am 30. November 2008 vom Stimmvolk abgelehnt.[6]

Am 19. Mai 2019 erzielte die STAF-Vorlage (Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung) eine Zustimmung von 66,4 % und wurde damit deutlich von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommen. Damit konnten zusätzliche Gelder für die AHV-Kasse gesichert werden.[7] Diese Mittel reichen jedoch bei weitem nicht aus. Dringend nötig ist aus diesem Grund eine weitere Reform der AHV (Reform AHV 21). Politisch befindet sich das Projekt allerdings in einer Sackgasse, da die Parteien und Interessensgemeinschaften völlig unterschiedliche Vorstellungen über die anzustrebende Reformierung der AHV haben.[8][9]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 10. AHV-Revision. Abgerufen am 11. Februar 2021.
  2. Initiative «für eine Flexibilisierung der AHV – gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen». Abgerufen am 11. Februar 2021.
  3. Initiative «für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann». Abgerufen am 11. Februar 2021.
  4. Olivier Pauchard: Die 11. AHV-Revision ist gescheitert. Swissinfo.ch, 1. Oktober 2010, abgerufen am 24. September 2017: „Damit hätten sich 800 Millionen Franken einsparen lassen.“
  5. 11. AHV-Revision. Abgerufen am 11. Februar 2021.
  6. Initiative «für ein flexibles AHV-Alter». Abgerufen am 11. Februar 2021.
  7. https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/gesetzgebung/abstimmungen/staf.html, abgerufen am 9. August 2020.
  8. https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-76202.html, abgerufen am 9. August 2020.
  9. https://www.vorsorgeforum.ch/bvg-aktuell/kategorie/ahv-reform, abgerufen am 9. August 2020.