Christentum und Judentum im Osmanischen Reich

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Rolle des Christentums und Judentums im Osmanischen Reich und den daraus folgenden Privilegien und Einschränkungen. Prinzipiell war das Osmanische Reich, wie im Koran gefordert, gegenüber den anderen abrahamitischen ReligionenChristentum und Judentum – verhältnismäßig tolerant, während polytheistische Religionen entschieden bekämpft wurden. So gab es in Bezug auf das Christentum, abgesehen von regionalen, vorübergehenden Ausnahmen, keine grundsätzliche Politik planmäßiger Zwangskonversion.

Religion als Einrichtung

Das Osmanische Reich versuchte als Staat durch Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen ständig die religiösen Interessen auszubalancieren. In diesem Rahmen erkannte es das klerikale Konzept und den damit verbundenen Ausbau der Religion zu einer Institution an. Indem diese religiösen Institutionen zu „rechtsgültigen“ Organisationen wurden, brachten die Osmanen dann feste Regeln in Form von Verordnungen in sie ein. Hiervon profitierte besonders die griechisch-orthodoxe Kirche, zu der friedliche Beziehungen bestanden. So wurde sie bis zum griechischen Unabhängigkeitskrieg (1821–1831) in ihrer Struktur erhalten und weitgehend selbstständig belassen (wenn auch unter strenger Kontrolle und Überwachung). Andere Kirchen profitierten von der Institutionalisierung von Religion weniger, so die bulgarisch-orthodoxe Kirche, die wie andere aufgelöst und unter die Jurisdiktion der griechisch-orthodoxen Kirche gestellt wurde.

Das Osmanische Reich war jedoch oft auch Zufluchtsort für die verfolgten und exilierten europäischen Juden. So nahm etwa Sultan Bayezid II. 1492 die aus Spanien vertriebenen Juden in seinem Reich auf, in der Absicht, sie in der von seinen Truppen 1430 eroberten und seitdem verlassenen Stadt Thessaloniki anzusiedeln.

Dennoch kannte die Toleranz der Osmanen auch Grenzen, wie folgende Zitate zeigen:

„[…] man könnte den Eindruck gewinnen, dass die oft rezipierte Politik der religiösen Toleranz [der Osmanen] von unregelmäßiger, zufälliger Natur war und bequem ignoriert wurde, wenn veränderte Umstände einen anderen Kurs nahelegten […]
[…] man kann die repressiven Maßnahmen, die gegen die griechische Kirche ergriffen wurden, als eine Abweichung von der üblichen und etablierten Praxis ansehen – eine Abweichung, die durch Korruption und Intrigen der Beamten ausgelöst wurde und seltener durch Ausbrüche von Fanatismus oder staatlicher Missgunst. Wie überall, so könnte man auch hier erwarten, eine Lücke zwischen der etablierten Politik und ihrer praktischen Umsetzung zu finden.[1]

Anarkis, Georgidas

Da die einzige rechtsgültige orthodoxe Organisation des osmanischen Reiches das ökumenische Patriarchat war, wurde bei Christen das Vererben des Familienbesitzes vom Vater zum Sohn in der Regel als ungültig erachtet.

„Kampf der Kulturen“

Die Hagia Sophia, byzantinische Kirche, ab 1453 Moschee, ab 1934 Museum, seit 2020 (auch) wieder dem islamischen Kultus geöffnet

Im Blick auf die kulturellen und religiösen Identitäten, seit Ende des Kalten Krieges die wichtigste Konfliktquelle in der Welt, wird das Osmanische Reich mit seinem Millet-System oft als Beispiel für grundsätzlich ausgleichende Politik herangezogen.

Die wichtigste Frage der Vertreter der „Kampf der Kulturen“-These lautet: „Ist es möglich, Konflikte zwischen Zivilisationen auszubalancieren?“ Tatsächlich gab es in der osmanischen Geschichte zumindest keine Konflikte zwischen den verschiedenen Glaubensgemeinschaften. Spannungen mit und gegen den Staat, einschließlich der armenischen Rebellionen, der Griechischen Revolution und des Nationalen Erwachens Bulgariens, wurden vielfach untersucht, wobei sich zeigte, dass diese auf nationalistischen und nicht auf religiösen Gründen (Anti-Katholizismus, Antisemitismus etc.) fußten. So ist der gesamte Niedergang des Osmanischen Reiches eine Folge des Aufstiegs des Nationalismus im Land und nicht einer Zunahme religiöser Konflikte (Kampf der Kulturen). Zwar versuchte das Osmanische Reich den Nationalismus durch die auf Gleichstellung der Religionen abzielenden Tanzimat-Reformen, durch die Förderung des Osmanismus sowie durch die erste und zweite konstitutionelle Ära einzudämmen, konnte seinen eigenen Niedergang jedoch nicht mehr aufhalten.

Während der gesamten Zeit seines Bestehens verfolgte das osmanische Reich dabei nie eine Politik, die andere Religionen, etwa das Judentum oder das Christentum, zu vernichten trachtete. Vielmehr suchten die Osmanen immer einen Ausgleich zwischen den Religionen, wie etwa im andauernden Konflikt um die Kontrolle der Grabeskirche. Vermutlich erst durch diese tolerante Politik konnte sich auf der Balkanhalbinsel die christliche Bevölkerung während der Balkankriege als Staat erneut konstituieren.[2] Diese Politik zeigt sich auch im Umgang mit der Hagia Sophia, in welcher nach fünf Jahrhunderten (1935) der Putz über den Mosaiken entfernt wurde, nachdem die junge Republik Türkei „im Interesse der Kunst“ die Hagia Sophia weder zu einer Moschee noch zu einer Kirche, sondern zu einem Museum erklärt hatte. Bei dieser Umwandlung hat das Äußere und Innere der Kathedrale durch die Beseitigung christlicher Symbole, das Verputzen der Mosaiken und die Zerstörung der Ikonen große Schäden erlitten.

Interreligiöse Angelegenheiten

Das Osmanische Reich hatte nicht nur in muslimisch-christlichen Angelegenheiten zu entscheiden, sondern besonders auch in Bezug auf christliche Sekten. Dadurch geriet es, vor allem in der Zeit seines Niedergangs, zwischen die Fronten der Kämpfe um die Vorherrschaft unter den Christen. Als Folge schuf das Osmanische Reich für religiöse Gemeinschaften Gesetze; die Blüte des Reiches war jedoch bereits vorüber.

So existierte über lange Zeit eine Regelung, die es schismatischen Patriarchen erlaubte, die katholische Religion zu praktizieren. Es wurde der römischen Kirche auch erlaubt, die Kommunikation mit den Griechen, Armeniern und Syriern aufrechtzuerhalten, und zwar als Vorwand für die Unterweisung dieser Gemeinschaften. Als das Reich im Krieg gegen Russland und Österreich (1737–1739) eine Niederlage hinnehmen musste, versuchte es Unterstützung von Frankreich zu erhalten. Frankreich wiederum war zur Hilfeleistung nur bereit, wenn das osmanische Reich explizit das Recht des französischen Protektorats bestätigte und zumindest implizit die Freiheit des katholischen Apostolats garantierte. Dementsprechend erklärte Sultan Mahmud I. am 28. Mai 1740:

„… die Bischöfe und Gläubigen des Königs von Frankreich, die im Reich leben, sollen vor Verfolgungen geschützt werden, vorausgesetzt sie beschränken sich auf die Ausübung ihres Mandats, und niemand soll sie an der Ausübung ihrer Riten nach den Bräuchen in ihren Kirchen unter ihrer Kontrolle hindern, als auch an den anderen Orten, die sie bewohnen; [3]

Während Frankreich ab 1840 Ressourcen in das Reich einschleuste, um seinen dortigen Einfluss auszubauen, kam es in Palästina 1847 zu Spannungen zwischen katholischen und orthodoxen Mönchen. So gelangten Sekten in den Besitz von Schlüsseln zu den Tempeln, als diese repariert wurden. Aufzeichnungen hierüber wurden von den Protektoren, einschließlich der Franzosen, über den osmanischen Gouverneur an die osmanische Hauptstadt gegeben. Der osmanische Gouverneur wurde später verurteilt, da er zum Schutz der Grabeskirche in ihrem Inneren Soldaten stationiert hatte, während er alle Veränderungen an den Schlüsseln aktiv beseitigte. Verschiedenen christlichen Gruppen wurde vorrangiger Zugang zu den heiligen Stätten Jerusalems, um die sie konkurrierten, durch Edikte der nachfolgenden Regierungen gewährt.[4]

Religion und Verfolgung

Das osmanische Rechtssystem folgte der Idee einer „Religiösen Gemeinschaft“. Dennoch versuchten die Osmanen den Einzelnen die weitgehend freie Wahl ihrer Religion zu überlassen. Muslime, Juden und Christen sollten ihren Glauben den jeweils anderen nicht aufzwingen, wenngleich es zwischen diesen Gemeinschaften graue Bereiche gab.

Es wurde verfügt, dass Menschen aus verschiedenen Millets spezifische Farben tragen sollen, beispielsweise bei ihren Turbanen oder Schuhen. Diese Politik befolgten jedoch nicht immer alle osmanischen Bürger.[5]

Staatlich-religiöses Recht

Moderne Rechtssysteme haben den Anspruch, objektiv und säkular zu sein. Dieser strengen Einstellung folgte die Praxis im osmanischen Reich bis zur Einführung der Verfassung 1878 nicht, sondern war alles andere als säkular. Sie ging sogar vielmehr davon aus, dass das Recht innerhalb der religiösen Gemeinschaften der Bürger angewandt werden sollte, womit es das religiöse Recht als Rechtsprechungssystem wählte.

Zur Ausbalancierung zentraler und lokaler Autoritäten war das gesamte Reich in Form eines Systems lokaler Rechtsprechung organisiert.[6] Macht drehte sich dabei in der Regel um die Verwaltung von Grundstücksanrechten, wodurch lokale Behörden den Raum erhielten, den Bedürfnissen des lokalen Millets entsprechend zu handeln.[6] Das Ziel der Integration kulturell und religiös unterschiedlicher Gruppen führte dann zur Komplexität der Justiz im Reich.[6] Sie bestand im Wesentlichen aus drei Gerichtssystemen: einem für Muslime, einem für Nicht-Muslime, einschließlich der Juden und Christen, die über ihre jeweiligen religiösen Gemeinschaften entschieden, sowie dem „Handels-Gericht“. Fälle, die keine anderen religiösen Gruppen betrafen, ferner keine Kapitalverbrechen oder Gefahren für die öffentliche Ordnung darstellten, konnten Dhimmi vor eigene Gerichte bringen, bei denen auch eigene Rechtssysteme befolgt wurden. Im 18. und 19. Jahrhundert bemühten Dhimmi dennoch regelmäßig muslimische Gerichte.

Auch Christen waren vor nicht-christlichen Gerichten in bestimmten, klar definierten Fällen, haftbar. Zu solchen Fällen gehörte zum Beispiel Streit in Handelsfragen oder Mord an einem Moslem.

Dhimmi besuchten die muslimischen Gerichte beispielsweise, wenn ihr Erscheinen obligatorisch war (z. B. wenn Muslime einen Fall gegen sie vorbrachten), zur Erfassung ihres Eigentums oder geschäftlicher Transaktionen innerhalb ihrer eigenen Gemeinden. Dort wurden von ihnen Verhandlungen gegen Muslime, andere Dhimmi oder sogar gegen eigene Familienmitglieder angestrengt. Die muslimischen Gerichte entschieden hier stets nach der Scharia.

Von den Dhimmi geschworene Eide waren teils dieselben Eide, die auch von Muslimen gesprochen wurde, teils aber auch auf den Glauben der Dhimmi zugeschnittene.[7] Einige christliche Quellen belegen, dass Christen von einigen Instanzen nach der Scharia behandelt wurden.[8] Laut einigen westlichen Quellen, „wurde das Zeugnis eines Christen vor dem muslimischen Gericht als nicht so valide angesehen wie das Zeugnis eines Moslems“. Vor einem muslimischen Gericht hatten christliche Zeugen Probleme, ihre Glaubwürdigkeit durch Eid zu untermauern. So wurde es von einem muslimischen Gericht als Meineid angesehen, wenn ein Christ einen muslimischen Eid auf den Koran schwor („Gott ist Allah und es gibt keinen anderen Gott“). Es war für einen Christen vor einem muslimischen Gericht sinnvoll, muslimische Zeugen aufzubieten, da nur sie einen muslimischen Eid auf den Koran schwören können.

Umbau und Zerstörung von Kirchen

Als herrschende Institution schuf das osmanische Reich auch Regularien, wie die Städte gebaut werden und wie die Architektur aussehen sollte.

Es wurden spezielle Einschränkungen für die Konstruktion, Renovierung, die Größe und den Klang von Glocken in orthodoxen Kirchen auferlegt. So sollte eine orthodoxe Kirche beispielsweise nicht größer als eine Moschee sein. Viele große Kathedralen wurden zerstört (z. B. die Apostelkirche in Konstantinopel), in Moscheen umgewandelt, ihr Inneres und Äußeres entweiht (insbesondere die Hagia Sophia, Chora-Kirche, der Galeriusbogen und Hagios Demetrios) oder als Waffenlager für die Janitscharen verwendet (z. B. Hagia Irene).

Konversion

Freiwilliger Übertritt zum Islam wurde von den osmanischen Autoritäten begrüßt, denn muslimische osmanische Autoritäten sahen den Islam als höhere, fortschrittlichere und richtigere Form des Glaubens an. Negative Zuschreibungen gegenüber Dhimmi existierten durchaus bei osmanischen Gouverneuren – teilweise wegen der „normalen“ Gefühle einer vorherrschenden Gruppe gegenüber unterlegenen Gruppen, teilweise, weil Muslime diejenigen verachteten, die sich offenbar willentlich weigerten, die Wahrheit zu akzeptieren (zum Islam überzutreten), obwohl sie die Möglichkeit dazu hatten, und zum Teil auch aufgrund spezifischer Vorurteile. Diese negativen Zuschreibungen hatten zunächst jedoch kaum eine ethnische oder rassistische Komponente.[9] Wenn ein Christ Moslem wurde, unterwarf er sich denselben Regeln, die für jeden anderen Muslim galten.

Unter der osmanischen Herrschaft war es Dhimmi erlaubt „ihre Religion unter bestimmten Bedingungen zu praktizieren und eine Menge kommunaler Autonomie zu genießen“, außerdem wurde ihnen zumindest ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit ihres Besitzes garantiert, als Gegenleistung für Tributzahlungen an Muslime und die Anerkennung der muslimischen Oberherrschaft.[10] Wo Konversion von Privilegien begleitet war, existierte keine soziale Gruppe oder Millet, die gegenüber christlichen Konvertiten eine spezifische Politik der Konversion mit speziellem muslimischem Recht oder Privilegien angewandt hätte.

Sozialer Status

Den niedrigeren Status von Dhimmi unter islamischer Herrschaft wahrnehmend betonte Bernard Lewis, emeritierter Professor für Nahoststudien an der Princeton University, dass in den meisten Punkten ihre Position dennoch „viel leichter war als die von nicht-Christen oder sogar häretischen Christen im Europa des Mittelalters.“[11][12] Beispielsweise würden, anders als die genannten Gruppen im mittelalterlichen Europa, Dhimmi selten einem Martyrium oder Exil ausgesetzt oder gezwungen, ihre Religion zu wechseln und mit wenigen Ausnahmen seien sie in ihrer Wahl des Wohnortes und Berufes frei.[13]

Lewis und Cohen weisen darauf hin, dass bis in relativ moderne Zeiten, Toleranz im Umgang mit Ungläubigen, zumindest nach westlichem Verständnis nach John Locke, weder bewertet, noch das Fehlen von Glauben bei Muslimen oder Christen verurteilt wurde.[14]

Bildung

Im osmanischen Reich nutzten alle Millets (Muslime, Juden und Christen) ihre Ausbildungseinrichtungen weiter.

Zur Ausbildung für staatliche Funktionen richtete das osmanische Reich die Enderun-Schule ein. Wie Murad I. im 17. Jahrhundert setzte auch der osmanische Staat die Devşirme (دوشيرم, türk. "Knabenlese") ein, eine Strategie, die Schüler für die Enderun-Schule sammelte, die später höhere Ränge in der osmanischen Armee oder im Verwaltungssystem einnehmen sollten, indem sie kleine christliche Jungen gewaltsam aus ihren Familien nahmen und sammelten und zur Ausbildung in die Hauptstadt brachten, was mit der Möglichkeit einer Karriere im Janitscharen-Korps oder für die begabtesten im osmanischen Verwaltungsapparat verbunden war. Die meisten dieser eingesammelten Kinder kamen aus den Balkangebieten des Reiches, wo das Devşirme-System ebenso belegt ist wie die „Blutsteuer“. Wenn die Kinder wegen des Milieus, in dem sie aufwuchsen, schließlich den Islam annahmen, wurde jedes von ihnen als freier Moslem angesehen.[15]

Steuern

Steuern aus der Sicht der Dhimmi, die unter muslimische Herrschaft gerieten, waren „eine konkrete Fortführung der Steuern, die sie an frühere Regime schon gezahlt hatten“[16] (jetzt jedoch niedriger unter der muslimischen Herrschaft)[17] und aus Perspektive der muslimischen Eroberer waren sie ein materieller Beweis für die Unterwerfung der Dhimmi.[16]

Es ist erwiesen, dass sich das osmanische Reich während seines Niedergangs und in Zeiten der Auflösung auch in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befand. Die Behauptung, das muslimische Millet habe ökonomisch besser dagestanden als das christliche Millet, ist jedoch höchst fragwürdig. Die muslimischen Staaten, die sich aus der Auflösung retten konnten, hatten keinen besseren sozio-ökonomischen Status als die übrigen. Alle gegenläufigen Behauptungen gelten demnach also höchst fragwürdig. Dass wirtschaftliche Anreize für Konversionen genutzt wurden, selbst wenn einige westliche Quellen dies behaupten, ist keine gesicherte Tatsache. Dass die Planung der Wirtschaftspolitik auf Konversionen ausgerichtet gewesen sei, ist ebenfalls fraglich, so wie in dieser Erklärung:

„Die schwierige wirtschaftliche Situation der christlichen Untertanen des Sultans wie auch die Bedürfnisse des osmanischen Reiches während seiner Expansion hatten die Einführung des Zehnten zur Folge, was viele orthodoxe Landwirte zur Konversion zum Islam zwang.“

Der Zehnte ist die Ausnahme vom Brauch der Janitscharen. Die Behauptung, es habe kein einziges Millet außer dem christlichen oder muslimischen gegeben, das von einer speziellen Politik für „christlich-konvertierte muslimische Millets“ gesprochen hätte, wird von keiner Quelle gestützt. Freiwillige Konversion zum Islam war mit Privilegien verbunden. Die Konversion vom Islam zum Christentum hingegen wurde mit dem Tode bestraft.[18]

Protektorat der Mission

Osmanischer Staat und Religion haben eine weitere Dimension, die mit den Kapitulationen des osmanischen Reiches begann, nämlich die Verträge zwischen dem osmanischen Reich und europäischen Mächten zur Sicherung religiöser Rechte im osmanischen Reich. Die Russen wurden 1774 offizielle Beschützer der östlichen orthodoxen Gruppen, die Franzosen für die Katholiken und die Briten für die Juden und andere Gruppen. Russland und England konkurrierten um den Einfluss auf die Armenier und nahmen beide die Amerikaner mit ihren protestantischen Kirchen, die im Ersten Weltkrieg über 100 Missionen in Anatolien eingerichtet hatten, als Schwächung ihrer eigenen östlich-orthodoxen Lehre wahr.

Literatur

  • G. Georgiades Arnakis: The Greek Church of Constantinople and the Ottoman Empire. In: The Journal of Modern History. Vol. 24, Nr. 3, 1952, ISSN 0022-2801, S. 235–250.
  • Lauren Benton: Law and Colonial Cultures. Legal Regimes in World History, 1400–1900. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 2001, ISBN 0-521-00926-X.
  • Claude Cahen: Jizya. In: Clifford E. Bosworth (Hrsg.): The Encyclopedia Of Islam. Brill, Leiden 2004.
  • Amnon Cohen: A World Within. Jewish Life As Reflected in Muslim Court Documents from the Sijill of Jerusalem (XVIth century). 2 Bände (Bd. 1: Texts. Bd. 2: Facsimiles.). Center for Judaic Studies – University of Pennsylvania, Philadelphia PA 1994, ISBN 0-9602686-8-5 (Bd. 1), ISBN 0-935135-00-6 (Bd. 2).
  • Richard J. Crampton: A Concise History of Bulgaria. 2nd edition. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 2005, ISBN 0-521-61637-9.
  • Elie Elhadj: The Islamic Shield. Arab Resistance to Democratic and Religious Reforms. Brown Walker Press, Boca Raton FL 2006, ISBN 1-59942-411-8.
  • John L. Esposito: Islam. The Straight Path. 3. Auflage. Oxford University Press, New York NY 1998, ISBN 0-19-511234-2.
  • Ernest Jackh: The Rising Crescent. Turkey yesterday, today, and tomorrow. Goemaere Press, s. l. 2007, ISBN 978-1-4067-4978-6.
  • Tore Kjeilen: Devsirme.. In: Encyclopaedia of the Orient. (Stand: 7. August 2009).
  • S. J. Kuruvilla: Arab Nationalism and Christianity in the Levant. (PDF; 278 kB) [o. J.].(diese Onlineressource ist nicht mehr verfügbar).
  • Ranall Lesaffer: Peace Treaties and International Law in European History. From the late Middle Ages to World War One. Cambridge University Press, Cambridge u. a. 2004, ISBN 0-521-10378-9.
  • Bernard Lewis: The Arabs in History. Reissued. Oxford University Press, Oxford u. a. 2002, ISBN 0-19-280310-7.
  • Bernard Lewis: The Jews of Islam. Princeton University Press, Princeton NJ 1984, ISBN 0-691-00807-8.
  • Philip Mansel: Constantinople. City of the World's Desire. 1453–1924. John Murray Publishers Ltd, London 2008, ISBN 978-0-7195-6880-0.
  • Don Peretz: The Middle East Today. 6th edition. Praeger, Westport CT u. a. 1994, ISBN 0-275-94576-6.

Einzelnachweise

  1. Arnakis (1952): 235. – Textauszug. Originalzitat: „one may be led into thinking that [the Ottomans'] much-spoken-of policy of religious toleration was of an erratic, haphazard nature and was conveniently ignored when new circumstances seems to suggest a different course of action“ […] […] one may regard the recurrent oppressive measures taken against the Greek church as a deviation from generally established practice — a deviation that was occasioned by the corruption and intrigue of officials and less frequently by outbursts of fanaticism or by imperial disfavor. As elsewhere, here, too, one might expect to find a gap between established policy and its practical application."
  2. Jackh (2007): 75.
  3. Originalzitat: … „The bishops and religious subjects of the King of France living in the Empire shall be protected from persecution provided that they confine themselves to the exercise of their office, and no one may prevent them from practicing their rite according to their customs in the churches of their possession, as well as in the other places they inhabit; and, when our tributary subjects and the French hold for purposes of selling, buying, and other business, no one may bother them for this sake in violation of the sacred laws.“
  4. Kuruvilla [o. J.].
  5. Mansel (2008): 20–21.
  6. a b c Benton (2001): 109–110.
  7. Al-Qattan (1999): Seitenangabe fehlt.
  8. Crampton (2005): 31.
  9. Lewis (1984): 32–33.
  10. Lewis (1984): 10, 20.
  11. Lewis (1984): 26. - Originalzitat: "was very much easier than that of non-Christians or even of heretical Christians in medieval Europe"
  12. Lewis (1984): 62; Cohen (1994): XVII.
  13. Lewis (1999): 131.
  14. Lewis (1995): 211; Cohen (1994): XIX.
  15. Kjeilen: Devsirme.
  16. a b Cahen (2004): Seitenangabe fehlt.
  17. Esposito (1998): Seitenangabe fehlt.
  18. Elhadj (2006): 49.

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