Rekognitionszeichen

Als Rekognitionszeichen bezeichnet man den zeichenartigen Bestandteil der Unterschrift eines hohen Kanzleimitarbeiters in Urkunden der Merowinger, Karolinger, Ottonen und Salier. Schon in den spätantiken Kaiserurkunden ist eine solche Gegenzeichnung üblich und seit Justinian auch vorgeschrieben. In der merowingischen Königskanzlei unterschrieb der Referendar, seit den Karolingern unterschreibt ein Kanzleimitarbeiter im Namen des Erzkanzlers. Das Zeichen wird aus einer graphischen Umformung der Worte „recognovi“ oder „subscripsi“ gebildet und bekommt daraus die bis ins 10. Jahrhundert typische Form, die einem Bienenkorb ähnelt. Unter den Karolingern ist es noch eigenhändig ausgeführt worden und häufig mit tironischen Noten versehen worden. Aus den jüngeren Zeichen verschwinden alle Hinweise auf die Wortherkunft; sie erfüllen vermutlich nur noch eine apotropäische Funktion. Insbesondere die kurze Renaissance des Zeichens in den Urkunden Kaiser Heinrichs III. hat den Bezug zur ursprünglichen Wortbedeutung verloren. Die als Diptychon gestalteten Zeichen demonstrieren mit griechischen oder hebräischen Texten im Zeichen die Gelehrsamkeit der Schreiber und Kanzler, zeigen aber gleichzeitig eine bewusste Rückbesinnung auf das ottonische Kaisertum an.

Literatur

  • Heinrich von Sybel, Theodor von Sickel: Kaiserurkunden in Abbildungen. Weidmann, Berlin 1891–1893, (http://mdz.bib-bvb.de/digbib/urkunden1/kuia/) mit Abbildungen
  • Peter Worm: Karolingische Rekognitionszeichen. Die Kanzlerzeile und ihre graphische Ausgestaltung auf den Herrscherurkunden des achten und neunten Jahrhunderts. 2 Bände. Universitäts-Bibliothek, Marburg 2004, ISBN 3-8185-0390-7, (Elementa diplomatica 10), (Zugleich: Münster, Westf., Univ., Diss., 2003), (Textband 176 S.; Abbildungsband 309 S.).
  • Peter Rück: Bildberichte vom König. Kanzlerzeichen, königliche Monogramme und das Signet der salischen Dynastie. Institut für Historische Hilfswissenschaften, Marburg 1996, ISBN 3-8185-0203-X, (Elementa diplomatica 4).