Reinhart Waneck

Reinhart Waneck (* 16. Oktober 1945 in Innsbruck) ist österreichischer Mediziner und FPÖ-Politiker. Von 2000 bis 2004 war er Staatssekretär für Gesundheitswesen.

Leben und Beruf

Nach dem Studium der Medizin an der Universität Wien (1971 Promotion zum Dr. med. univ.) absolvierte Waneck eine Facharztausbildung in Radiologie mit Studienaufenthalten in Deutschland, USA und Schweden, seine Habilitation erfolgte 1985, gleichzeitig seine Bestellung zum Vorstand der Radiologischen Abteilung im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Wien. 1994 wurde ihm der Berufstitel „ao. Universitätsprofessor“ verliehen. 1995 wurde er ärztlicher Direktor im Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern in Wien.

Waneck verfasste über 200 Publikationen in in- und ausländischen (Röntgen-)Fachzeitschriften in deutscher, englischer und französischer Sprache, inklusive standespolitischer Beiträge (u. a. regelmäßig in der französischen Ärztezeitung).

Seit 2018 ist er Mitglied des Universitätsrates der Medizinischen Universität Wien.[1][2]

Politische Laufbahn

Seit 1971 ist Waneck Mitglied der FPÖ, war 1977 bis 1999 Mandatar der Wiener Ärztekammer (überparteiliche Fraktion Österreichisches Ärztekomitee) 1978–1986 Mitglied des Fakultätskollegiums der Universität Wien sowie Mitglied des Dienststellenausschusses, 1981–1986 Vorsitzender des Dienststellenausschusses für Hochschullehrer, Mandatar der Wiener Handelskammer 1992, Mitglied des Akademischen Senats.

Am 4. Februar 2000 wurde er zum Staatssekretär für Gesundheitswesen im „Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ (später: „Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen“ bzw. „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“) ernannt, aus welcher Funktion er im Zuge einer Regierungsumbildung ausschied.

Mitgliedschaften

  • Verband der Österreichischen Hochschullehrer
  • Österreichische Röntgengesellschaft
  • American Institut of Ultrasound in Medicine
  • European Society of Cardiovascular and Interventional Radiology
  • International College of Angiology (FICA)
  • Verband für Medizinischen Strahlenschutz in Deutschland, Österreich
  • Österreichisches Ärztekomitee
  • Akademische Verbindung Wartburg zu Wien (im Vertretertag akademischer Korporationen)

Auszeichnungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Universitätsrat der MedUni Wien. Abgerufen am 1. März 2018.
  2. orf.at: Uniräte: FPÖ schickt Ex-Regierungsmitglied, ÖVP Dichand. Artikel vom 20. Februar 2018, abgerufen am 1. März 2018.
  3. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.