Reichstagspräsident (Weimarer Republik)

(c) Bundesarchiv, Bild 102-01053A / CC-BY-SA 3.0
Paul Löbe war mit Unterbrechung elf Jahre Reichstagspräsident.

Der Reichstagspräsident war ein politisches Amt in der Weimarer Republik.[1] Das Amt wurde durch die nach Art. 26 S2 der Weimarer Reichsverfassung beschlossene Geschäftsordnung des Reichstags geschaffen. Gewählt wurde der Präsident auf Vorschlag der größten Fraktion durch die Mitglieder des Hauses. Der Präsident blieb im Amt, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Ein Amt mit derselben Bezeichnung gab es schon im Norddeutschen Bund und im Deutschen Kaiserreich.

Aufgaben

Zu den Aufgaben gehörte die Organisation des Selbstverwaltungsrechts des Reichstags. Auf Verlangen des Reichspräsidenten oder eines Drittels der Abgeordneten hatte der Reichstagspräsident das Plenum einzuberufen. Unterstützt wurde das Amt durch drei Vizepräsidenten, den Schriftführer und den Ältestenrat.

Amtsträger

ZeitraumNamePartei
1920 bis 1924Paul LöbeSPD
1924 bis 1925Max WallrafDNVP
1925 bis 1932Paul LöbeSPD
1932 bis 1933/1945Hermann GöringNSDAP

Der Sozialdemokrat Paul Löbe war der erste Reichstagspräsident. Am 25. Juni 1920 wurde er mit 397 von 420 Stimmen erstmals in das Amt gewählt[2] und blieb bis zur Wahl des deutschnationalen Max Wallraf am 28. Mai 1924 im Amt. Wallraf war nur kurz im Amt, bis er am 7. Januar 1925 von seinem Vorgänger Paul Löbe abgelöst wurde. Bei seiner zweiten Wahl bekam Löbe 231 Stimmen. Im August 1932 löste Hermann Göring Paul Löbe ab.[3] Löbe wurde im Dezember 1932 nur noch knapp zum dritten Vize-Präsidenten gewählt (bis 1933).[4]

Amtssitz

Der Amts- und Wohnsitz war das Reichstagspräsidentenpalais, das an der Ostseite des Reichstagsgebäudes am Ufer der Spree in Berlin liegt. Seit der Weimarer Republik diente das Gebäude auch als Forum für politische Debatten. Das Palais blieb bis zum Ende der Weimarer Republik der Dienstsitz, so dass Göring der letzte dort lebende Parlamentspräsident war.

Literatur

  • Paul Löbe: Erinnerungen eines Reichstagspräsidenten. Arani 1949

Einzelnachweise

  1. Christoph Gusy: Die Weimarer Reichsverfassung. Mohr Siebeck, 1997, ISBN 978-3-16-146818-6.
  2. http://www.fes.de/archiv/adsd_neu/inhalt/stichwort/loebe.htm
  3. Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter. In: Verhandlungen des Reichstags, VI. Wahlperiode 1932, Band 454, Stenographische Berichte, Anlagen zu den Stenographische Berichten, Sach- und Sprechregister. 30. August 1932, S. 6–9, abgerufen am 28. Mai 2017.
  4. Zur Wahl eines dritten Vizepräsidenten. In: Verhandlungen des Reichstags, VII. Wahlperiode 1932, Band 455, Stenographische Berichte, Anlagen Nr. 1 bis 230 zu den Stenographischen Berichten. 7. Dezember 1932, S. 19–21, abgerufen am 28. Mai 2017.

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Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen