Reichsschatzministerium
Das Reichsschatzministerium war ein Reichsministerium, das nur in den frühen Jahren der Weimarer Republik bestand.
Entwicklung
1919 wurde das Reichsschatzministerium zusammen mit dem Reichsministerium der Finanzen der Nachfolger des kaiserlichen Reichsschatzamtes.[1] Zunächst war es zuständig für die Verwaltung des reichseigenen Vermögens, die finanzielle Beaufsichtigung der Kriegs- und wirtschaftlichen Friedensorganisationen sowie für die Beschaffung und Verwaltung von Einnahmen aus anderen Quellen als den Zöllen, Steuern und Gebühren. Als Rechtsnachfolger der Heeresverwaltung war es auch für die Verwertung der Militärrestbestände aus dem Ersten Weltkrieg zuständig.
Das Reichsfinanzministerium als Steuer- und Zollverwaltung des Reiches wurde zunächst parallel aufgebaut, da die Reparationsforderungen der Alliierten, anders als im Kaiserreich, eine zentralistisch geführte Finanzverwaltung notwendig machten. 1923 wurde das Reichsschatzministerium in das Reichsfinanzministerium eingegliedert.
Reichsschatzminister
Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei | Kabinett |
---|---|---|---|---|
Georg Gothein | 21. März 1919 | 20. Juni 1919 | DDP | Scheidemann |
Wilhelm Mayer | 21. Juni 1919 | 19. Januar 1920[2] | Zentrum | Bauer |
Gustav Bauer (1) | 7. März 1920[3] | 21. Juni 1920 | SPD | Bauer, Müller I |
Hans von Raumer | 25. Juni 1920 | 4. Mai 1921 | DVP | Fehrenbach |
Gustav Bauer (2) | 10. Mai 1921 | 14. November 1922 | SPD | Wirth I, Wirth II |
Heinrich Albert | 22. November 1922 | 1. April 1923 | Parteilos | Cuno |
Staatssekretäre
Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei |
---|---|---|---|
Heinrich Goldkuhle | 1919 | 1920 | Parteilos |
Hermann Walther | 1920 | 1923 | Parteilos |
Literatur
- Bundesministerium der Finanzen: Von der Reichsschatzkammer zum Bundesfinanzministerium, 1969
- Herbert Leidel: Die Begründung der Reichsfinanzverwaltung, 1964
Einzelnachweise
- ↑ Erlaß, betreffend die Errichtung und Bezeichnung der Obersten Reichsbehörden v. 21. März 1919 (RGBl. S. 327).
- ↑ Das Kabinett Bauer (Edition "Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik"). Abgerufen am 23. September 2019.
- ↑ Das Kabinett Müller I (Edition "Akten der Reichskanzlei, Weimarer Republik"). Abgerufen am 23. September 2019.
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Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der
Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.
»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Berlin, den 11. November 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Innern
Koch«
Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html
1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen