Reichsminister

Anton von Schmerling war einer der ersten Drei, die am 15. Juli 1848 zu Reichsministern ernannt wurden.

Reichsminister hießen die Mitglieder der provisorischen Zentralgewalt des kurzlebigen deutschen Reiches von 1848/49 sowie die der Regierungen des Deutschen Reichs zwischen 1919 und 1945.

In den Jahren 1848/1849 handelten, anstelle des Bundestags des Deutschen Bundes, die Frankfurter Nationalversammlung als Parlament und die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt als Regierung. Nach dem Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 ernannte der Reichsverweser die Reichsminister. Mit dem Ende der Zentralgewalt am 20. Dezember 1849 endete die Tätigkeit der Reichsminister.

In der Zeit des Deutschen Kaiserreichs zwischen 1871 und 1918 gab es keine kollegiale Reichsregierung mit Ministern, sondern nur einen Reichskanzler als einzigem verantwortlichen Minister. Die Staatssekretäre der obersten Reichsbehörden, der Reichsämter, waren formell Untergebene des Kanzlers. Anstelle von Reichsregierung sprach man von einer „Reichsleitung“.

In der Weimarer Republik von 1919 bis 1933 waren die Reichsminister neben dem Reichskanzler die weiteren Mitglieder der Reichsregierung als Kollegialorgan, ernannt vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers. Ein Kanzler oder Minister musste zurücktreten, wenn eine Mehrheit des Reichstages dies verlangte. Im Jahr 1919, unter dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt, lautete die Amtsbezeichnung des Reichskanzlers zunächst Präsident des Reichsministeriums (auch Reichsministerpräsident).

In der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 wurden die Reichsminister seit 1934 von Adolf Hitler als „Führer und Reichskanzler“ ernannt und waren ihm allein verantwortlich (Führerprinzip). Ihre Position wurde ausgehöhlt durch die Organisation der NSDAP sowie den zahlreichen Sonderbeauftragten, die Hitler bestellte.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen