Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung
Das Ministerial-Blatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern[1] (kurz RMBliV, daher auch Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung; ferner Ministerialblatt des Reichsministers des Innern) war im Deutschen Reich zur Zeit des Nationalsozialismus eine Veröffentlichung des Reichsministeriums des Innern.[2] Es veröffentlichte verschiedene Vorschriften des Ministeriums für den gesamten Dienstbereich des Ministeriums und allgemeine Bekanntmachungen aus den zeitnahen Veröffentlichungen.
Es ist nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls vom Reichsministeriums des Innern herausgegebenen Reichsministerialblatt – Zentralblatt für das Deutsche Reich.[3]
Geschichte
Das Ministerial-Blatt ging 1936 aus dem Ministerial-Blatt für die preußische innere Verwaltung[4] hervor,[5] welches 1840 als Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten[6] gegründet worden war (Abkürzung MBliV, die allerdings ab 1942 auch wieder für das nun ohne Bindestrich geschriebene Ministerialblatt verwendet wurde).
Gliederung und Inhalte
Das Ministerial-Blatt wurde in zwei Ausgaben herausgegeben.
- Ausgabe A wurde zweiseitig bedruckt.
- Ausgabe B wurde nur einseitig bedruckt, um sie geeignet in der Aktenheftung zu verwenden.
Es bestand aus einem amtlichen und einem nichtamtlichen Teil. Im amtlichen Teil veröffentlichte der Reichsinnenminister Rechtsverordnungen wie Ausführungsverordnungen (AusfVO) zu Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Runderlasse, amtliche Bekanntmachungen und Dienstanweisungen.[7] Weiterhin wurden in diesem Teil auch persönliche Angaben veröffentlicht. Im nichtamtlichen Teil erschienen Stellenausschreibungen der Gemeinden und Buchbesprechungen.
Einzelnachweise
- ↑ ZDB-ID 207853-3
- ↑ Alfons Rehkopp: Staats- und Verwaltungskunde – Eine systematische Darstellung der allgemeinen Staatslehre und des Verfassungs- und Verwaltungsrechts des Deutschen Reiches mit einem Abdruck einschlägiger Gesetze, 3., überarbeitete Auflage, Berlin 1944, S. 181.
- ↑ ZDB-ID 200991-2; ZDB-ID 200990-0; MDZ
- ↑ ZDB-ID 207858-2
- ↑ Runderlass zur Einführung vom 12. November 1935, MBliV 1935 Nr. 47, Sp. 1371–1374
- ↑ ZDB-ID 207857-0; MDZ
- ↑ Alfons Rehkopp, ebenda, S. 183.