Reichskleiderkarte
Die Reichskleiderkarte war ein zur Zeit des Zweiten Weltkriegs in Deutschland gängiger Bezugsschein für den Einkauf von Textilien. Sie war ein Rationierungssystem, eingeführt aufgrund der zunehmenden Ressourcenknappheit zur effizienten Verteilung von Textilien. Die Karte wurde von Hans Kehrl am 14. November 1939 eingeführt und folgte im Rahmen der Kriegswirtschaft den kurz zuvor eingeführten Lebensmittelmarken. Juden waren vom Bezug ab dem 6. Februar 1940 ausgeschlossen. Es wurden Textilien wie Socken, Pullover, Kleider etc. rationiert. Man schrieb auf der Karte 100 Punkte gut, mit denen Verbraucher die oben genannten Textilien erwerben konnte. Socken kosteten beispielsweise 4 Punkte, Pullover 25 und ein neues Kleid 45. Ähnlich wie bei Lebensmittelkarten bedeutete dies aber nicht, dass man die Waren auch definitiv erhielt – die Karte stellte nur eine Berechtigung dar die entsprechenden Kleidungsstücke kaufen zu dürfen, wenn sie angeboten wurden.
Quellen
- Heinrich Heribert Gehle, Charlotte Wiehenkel (Bearb.): Die voraussichtliche Konsumwahl in der 4. Reichskleiderkarte für Frauen. Forschungsstelle für Allgemeine und Textile Marktwirtschaft an der Universität Münster, Münster 1943.
- Tabelle über Spinnstoffwarenbezug mit Reichskleiderkarte, mit Bezugsschein, ohne Bezugsbeschränkung: nach der Spinnstoffwaren-Verordnung vom 14. Januar 1939 (RGBl. I, S. 2196) und der Vollzugsbekanntmachung der Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete vom 15. November 1939 (Reichsanzeiger Nr. 269) / 1940.
- Friedemann Bedürftig: Lexikon Drittes Reich. Piper, München, Zürich 1997. ISBN 3-492-22369-9.
- Rolf Roßmann: Rationierung kurz nach Kriegsbeginn: "Reichskleiderkarte" war jeweils für ein Jahr gültig. – in: Schweriner Volkszeitung, Bd. 59 (2004), 113, S. 20.
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Ab dem 28.8.1939 galt die Bezugsscheinpflicht. Die Dienststelle war untergebracht in der Goetheschule, Hohenzollern-Anlage 24 (heute: Ludwig-Erhard-Anlage). Ablehnung einer Genehmigung zum Kleiderkauf, Februar 1942. Gesendet an die Klappergasse 19. Gesetzt in der Schriftart "Tannenberg"
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Zweite Reichskleiderkarte