Reichsguldiner

Herzogtum Bayern, Albrecht V., Reichsguldiner zu 60 Kreuzer von 1568

Der Reichsguldiner (andere Bezeichnungen Reichsguldener, Guldentaler) ist eine in der zweiten Augsburger Reichsmünzordnung von 1559 vorgesehene, große Silbermünze. Der Reichsguldiner sollte einen Wert von 60 Kreuzern haben und bei einem Raugewicht von 24,6 g aus einer Silberlegierung von 930,5/1000 geprägt werden. Die Rückseite der Münze sollte den doppelköpfigen Reichsadler und einen Reichsapfel mit der Wertangabe 60 tragen.

Die Einführung des Reichsguldiners erfolgte faktisch nur in den südwestdeutschen Gebieten. Das an Silbervorkommen reiche Kurfürstentum Sachsen sowie die nord-, west- und mitteldeutschen Reichsstände prägten keine Reichsguldiner. Stattdessen hielten sie am dort bereits eingeführten Taler fest. In der nachfolgenden Reichsmünzordnung von 1566 wurde der Taler dann an Stelle des Reichsguldiners als offizielle Großsilbermünze des Heiligen Römischen Reichs festgelegt (siehe Reichstaler).

In der Literatur

Hans von Schweinichen berichtet, dass es seinen Herrensehr verdros, daß“ innerhalb von drei Wochen in einer Herberge in Güstrow 130 Guldentaler „verzehrt war worden“.[1] In einer Neuausgabe von 1878 wird „gulden Thaler “ mit „Goldthaler“ übersetzt.[2]

Siehe auch

  • Abbildung eines Nürnberger Reichsguldiners von 1641

Literatur

  • Tyll Kroha: Augsburger Reichsmünzordnung(en). Lexikon der Numismatik. Bertelsmann-Lexikonverlag, Gütersloh 1977. S. 43.
  • Tyll Kroha: Reichsguldiner. Lexikon der Numismatik. Bertelsmann-Lexikonverlag, Gütersloh 1977, S. 363.

Einzelnachweise

  1. Ritter Hans von Schweinichen: Leben und Abenteuer des schlesischen Ritters Hans von Schweinichen. F. U. Brockhaus, 1823 (google.at [abgerufen am 29. Oktober 2022]).
  2. Ritter Hans von Schweinichen: Denkwürdigkeiten von Hans von Schweinichen. W. Koebner, 1878 (google.at [abgerufen am 29. Oktober 2022]).

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Reichsguldiner von 1568