Reichsabgabenordnung

Basisdaten
Titel:Reichsabgabenordnung
Abkürzung:RAO
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Steuerrecht, Steuerverfahrensrecht
Fundstellennachweis:610-1 aF
Ursprüngliche Fassung vom:13. Dezember 1919
(RGBl. S. 1993)
Inkrafttreten am:23. Dezember 1919
Neubekanntmachung vom:22. Mai 1931
(RGBl. I S. 161)
Letzte Änderung durch:Art. 3 G vom 25. Juli 1975
(BGBl. I S. 1973, 1974)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. August 1975
(Art. 6 G vom 25. Juli 1975)
Außerkrafttreten:1. Januar 1977
(Art. 96 Nr. 1 EGAO vom
14. Dezember 1976,
BGBl. I S. 3341, 3380)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Reichsabgabenordnung (RAO) wurde am 13. Dezember 1919 beschlossen[1] und diente als Mantelgesetz zur Zusammenfassung der einzelnen Steuerregelungen im Deutschen Reich nach dem Ersten Weltkrieg. Sie wurde von Enno Becker entworfen.

Im Kaiserreich bestand kein einheitliches Steuerrecht, da die Steuern weitgehend den einzelnen Bundesstaaten zustanden. Das Reich verfügte neben Zöllen nur über eine kleine Zahl von Verbrauchssteuern, deren Abwicklung in den jeweiligen Steuergesetzen normiert war.

Mit dem Ersten Weltkrieg stieg der Finanzbedarf des Reiches massiv an. Das Reich erhob nun in wesentlich höherem Maße Steuern, so dass sich eine Notwendigkeit ergab, die bestehenden einzelnen Steuerregelungen in einem einheitlichen Mantelgesetz zusammenzufassen. Durch die Erzbergersche Finanz- und Steuerreform 1919/20 wurde in der RAO u. a. eine Abschaffung der Matrikularbeiträge erreicht, wodurch der Zentralstaat nicht mehr Kostgänger der Länder war.

Wesentliche Neuerung war weiterhin die Einführung der Finanzgerichte (der Reichsfinanzhof war bereits durch Gesetz vom 26. Juli 1918 eingeführt worden). Auch kodifizierte die RAO im 3. Teil erstmals ein einheitliches Steuerstrafrecht, welches zuvor lediglich als Anhang der jeweiligen einzelnen Steuergesetze normiert war. Es gab den Steuer- und Zollbehörden das Recht, Vergehen gegen die von ihnen verwalteten Gesetze mit Geldstrafen durch Unterwerfungsverhandlung abschließend oder durch Strafbescheid mit der Möglichkeit eines Richterentscheids zu ahnden.

Die Systematik der RAO wurde in der Literatur gelobt.

In Westdeutschland blieb das vorkonstitutionelle Gesetz weiter in Kraft und wurde erst am 1. Januar 1977 von der heutigen Abgabenordnung abgelöst, die zu großen Teilen auf der RAO basiert.
In der DDR wurde die Reichsabgabenordnung am 18. September 1970 neu gefasst und als Abgabenordnung der DDR am 18. September 1970 neu herausgebracht.[2]

Inhalt

Einleitende Vorschriften (§§ 1–7)
Erster Teil: Behörden (§§ 8–50)
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften (§§ 8–10)
Zweiter Abschnitt: Landesfinanzämter (§§ 11–20)
Dritter Abschnitt: Finanzämter (§§ 21–31)
Vierter Abschnitt: Der Reichsfinanzhof (§§ 32–46)
Fünfter Abschnitt: Ausschließung und Ablehnung der Beamten (§§ 47–50)
Zweiter Teil: Besteuerung (§§ 51–354)
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften (§§ 51–136)
Erster Titel: Vorschriften im Verfahren (§§ 51–78)
I. Örtliche Zuständigkeit (§§ 51–63)
II. Fristen. Nachsicht wegen Versäumung einer Ausschlussfrist. Zustellungen (§§ 64–72)
III. Verfügungen (§§ 73–78)
Zweiter Titel: Sachliche Vorschriften (§§ 79–136)
I. Steueranspruch (§§ 79–126)
1. Entstehung. Fälligkeit (§§ 79–82)
2. Geschäftsfähigkeit. Vertretung. Vollmacht. Haftung (§§ 83–101)
3. Zahlung. Stundung, Erlass. Sicherheitsleistung. (§§ 102–119)
4. Verjährung. (§§ 120–126)
II. Erstattungs- und Vergütungsansprüche (§§ 127–136)
Zweiter Abschnitt: Wertermittlung (§§ 137–161)
Erster Titel: Allgemeine Vorschriften (§§ 137–151)
Zweiter Titel: Besondere Vorschriften für die Bewertung von Grundstücken (§§ 152–161)
Dritter Abschnitt: Ermittlung und Festsetzung der Steuer (§§ 162–216)
Erster Titel: Pflichten der Steuerpflichtigen und anderer Personen (§§ 162–203)
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 162–167)
II. Pflichten der Steuerpflichtigen (§§ 168–176)
III. Pflichten anderer Personen zu Auskunft, Einsichtgewährung und Gutachten (§§ 177–188)
IV. Anzeigepflichten (§§ 189–190)
V. Beistandspflicht der Behörden und berufsständischen Vertretungen (§§ 191–192)
VI. Steueraufsicht (§§ 193–201)
VII. Zwangsmittel und Sichersgelder (§§ 202–203)
Zweiter Titel: Ermittlungs- und Festsetzungsverfahren (§§ 204–216)
Vierter Abschnitt: Rechtsmittel (§§ 217–297)
Erster Titel: Zulässigkeit der Rechtsmittel (§§ 217–227)
Zweiter Titel: Allgemeine Vorschriften über das Verfahren (§§ 228–243)
Dritter Titel: Berufungsverfahren (§§ 244–297)
I. Der Einspruch (§ 244)
II. Berufung (§§ 245–264)
III. Rechtsbeschwerde (§§ 265–276)
Vierter Titel: Anfechtungsverfahren (§§ 277–280)
Fünfter Titel: Beschwerdeverfahren (§§ 281–283)
Sechster Titel: Beschlussverfahren vor dem Reichsfinanzhof (§ 284)
Siebenter Titel: Kosten (§§ 285–297)
Fünfter Abschnitt: Beitreibung (§§ 298–354)
Erster Titel: Allgemeine Vorschriften (§§ 298–315)
Zweiter Titel: Zwangsverfahren wegen Geldforderungen (§§ 316–346)
I. Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen (§§ 316–344)
1. Allgemeine Vorschriften (§§ 316–320)
2. Zwangsvollstreckung in Sachen (§§ 321–333)
3. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§§ 334–344)
II. Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 345–346)
Dritter Titel: Zwangsverfahren wegen anderer Leistungen als Geldforderungen (§§ 347–350)
Vierter Titel: Sicherungsverfahren (§§ 351–353)
Fünfter Titel: Befriedigung durch Bewertung von Sicherheiten (§ 354)
Dritter Teil: Strafrecht und Strafverfahren (§§ 355–443)
Erster Abschnitt: Strafrecht (§§ 355–384)
Zweiter Abschnitt: Strafverfahren (§§ 385–443)
Erster Titel: Allgemeine Vorschrift (§§ 385)
Zweiter Titel: Verwaltungsverfahren (§§ 386–443)
I. Allgemeine Vorschriften (§§ 386–404)
II. Das Verfahren (§§ 405–418)
III. Kosten des Verfahren (§§ 419–422)
IV. Strafvollstreckung (§§ 423–425)
Dritter Titel: Gerichtliches Verfahren (§§ 426–442)
Vierter Titel: Niederschlagung (§ 443)
Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 444–463)

Literatur

  • Becker, Enno: Die Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 nebst Ausführungsverordnung, Erläuterte Handausgabe, Berlin 1922.
  • Cordes, Helmut: Untersuchungen über Grundlagen und Entstehung der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919, Diss., 1971.

Einzelnachweise

  1. RGBl. 1919 Nr. 242 S. 1993
  2. Sandra Duda: Das Steuerrecht im Staatshaushaltssystem der DDR. Peter Lang, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-631-61305-4, S. 101–106 Eingeschränkte Vorschau bei books.google.de, abgerufen am 26. August 2018.