Regierungsrat (Deutschland)

Regierungsrat (RR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Eingangsamt. Es setzt sich zusammen aus der Grundamtsbezeichnung Rat und dem Zusatz „Regierungs-“. Regierungsrat ist grundsätzlich die Amtsbezeichnung bei Bundesbeamten in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes im Eingangsamt, aber auch im naturwissenschaftlichen Dienst üblich. Im höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes lautet die Amtsbezeichnung Technischer Regierungsrat (TRR).

Besoldung

Das Amt eines Regierungsrates ist in Besoldungsgruppe A 13 der Bundesbesoldungsordnung des Bundesbesoldungsgesetzes oder der Besoldungsordnungen der Landesbesoldungsgesetze eingruppiert. Es entspricht von der Besoldungshöhe und Laufbahngruppe den Dienstgraden eines Majors, Korvettenkapitäns, Stabsarztes, -apothekers und -veterinärs der Bundeswehr.

Ausbildung

Die Angehörigen des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes besitzen oft die Befähigung zum Richteramt oder haben ein anderes für diese Laufbahn befähigendes Studium in Verbindung mit einer hauptberuflichen Tätigkeit einen entsprechenden fachspezifischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert oder erfolgreich an einem Aufstiegsverfahren teilgenommen.

Dienststellung in einer Behörde

Historisch war die Bezeichnung Regierungsrat a) für die Regierungsbehörde mit territorial jeweils unterschiedlicher Ausgestaltung und b) für den höheren Beamten in einer Regierungsbehörde, wobei für 1790 belegt ist: „inter einem hofrath, regierungsrath und hofgerichtsrath nulla est differentia“ (zwischen einem Hofrat, Regierungsrat und Hofgerichtsrat sind keine Unterschiede zu machen).[1]

Regierungsräte sind in großen Behörden zumeist als Referenten einem Referatsleiter unterstellt. In kleineren Dienststellen können sie die Funktion eines Referats-, Sachgebiets- oder Abteilungsleiters innehaben.

Beförderungsämter

Beförderungsämter sind Oberregierungsrat (A 14), Regierungsdirektor (A 15) und Leitender Regierungsdirektor bzw. Ministerialrat (A 16) in der Besoldungsordnung A sowie Ämter in der Besoldungsordnung B (z. B. Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Präsident einer Behörde).

Einzelnachweise

  1. Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsrat (Abgerufen am 29. November 2021.)

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