Regierungsbezirk Worms

Der Regierungsbezirk Worms war zwischen 1850 und 1852 ein Regierungsbezirk im Großherzogtum Hessen. Der Bezirkssitz war Worms.

Geschichte

Rahmen

Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Hessen führte auch zu einer Verwaltungsreform, weil die bis dahin bestehenden mittleren Verwaltungsebenen, Kreise und Provinzen, von den Bürgern als Instrumente staatlicher Unterdrückung wahrgenommen wurden.[1] Diese Verwaltungsebenen wurden abgeschafft[2] und durch zunächst zehn Regierungsbezirke ersetzt. Die neue Struktur trat zum 21. August 1848 in Kraft.[3] Dabei entstand auch der Regierungsbezirk Mainz als einer von zehn Regierungsbezirken im Großherzogtum.[4] Dazu wurde die komplette ehemalige Provinz Rheinhessen zum neuen Regierungsbezirk Mainz umdeklariert.

Gründung

Das Gebiet des Regierungsbezirks Mainz erwies sich aber als zu umfangreich. Deshalb wurde 1850 der Regierungsbezirk Worms ausgegliedert, das Gebiet der ehemaligen Kreise Alzey und Worms.[5] Allerdings gab es bei der Umsetzung Schwierigkeiten und die „Regierungs-Commission zu Worms“ konnte nicht – wie ursprünglich geplant – ihre Arbeit schon am 11. Juli 1850 aufnehmen.[6] Die entsprechende Verordnung wurde erst zum 16. September 1850 umgesetzt.[7]

Die Regierungskommission des Regierungspräsidiums Worms wurde gebildet aus[8]:

Ende

Als Produkt der Märzrevolution wurde die Gebietsreform von 1848 nach dem Sieg der restaurativen Kräfte in der Reaktionsära 1852 wieder rückgängig gemacht und aus dem Gebiet des Regierungsbezirks Worms die ursprünglichen beiden KreiseAlzey und Worms, wiederhergestellt.[9]

Einzelnachweise

  1. Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Hessen. Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 1985. ISBN 3-87854-047-7, S. 41.
  2. Art. 1 Gesetz, die Organisation des dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungs-Behörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (217).
  3. Bekanntmachung, die Ausführung der Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 1. August 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 225.
  4. Gesetz die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (220).
  5. Art. 1 Verordnung die Organisation der Regierungsbehörden betreffend vom 14. Mai 1850. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 28 vom 11. Juni 1850, S. 251f.
  6. Bekanntmachung, die Organisation der Verwaltungsbehörden, insbesondere die Einrichtung einer Regierungs-Commission zu Worms betreffend vom 1. Juli 1850. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 33 vom 3. Juli 1850, S. 280.
  7. Bekanntmachung, die Organisation der Verwaltungsbehörden, insbesondere die Einrichtung einer Regierungs-Commission zu Worms betreffend vom 20. August 1850. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 41 vom 31. August 1850, S. 325.
  8. Dienstnachrichten vom 14. Mai 1850. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 28 vom 11. Juni 1850, S. 254.
  9. Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (228).

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Flagge des Großherzogtums Hessen ohne Wappen; Verhältnis (4:5)