Regierungsbezirk Ehrenbreitstein
Der nassauische Regierungsbezirk Ehrenbreitstein, auch das untere Herzogtum oder Regierungsbezirk Thal-Ehrenbreitstein genannt, war eine Verwaltungseinheit, die von 1803 bis 1806 im Gebiet des Fürstentums Nassau-Weilburg und von 1806 bis 1815 im Herzogtum Nassau bestand. Der Verwaltungssitz war in Ehrenbreitstein. Der Regierungsbezirk umfasste zuletzt 21 Ämter.
Geschichte
Das Gebiet des Regierungsbezirks Ehrenbreitstein gehörte bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts zu einer Anzahl von verschiedenen Territorien: Kurfürstentum Trier, Kurfürstentum Köln (mit verschiedenen Unterherrschaften), die Grafschaften bzw. Fürstentümer Sayn-Altenkirchen, Sayn-Hachenburg, Wied-Neuwied, Wied-Runkel, Niederisenburg sowie Nassau-Dillenburg.
Infolge des Friedensvertrages von Lunéville von 1801 und dem 1803 im Reichsdeputationshauptschluss vereinbarten Entschädigungsplan erhielten die Fürsten Karl Wilhelm von Nassau-Usingen (1735–1803) und Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg (1768–1816) für ihre verlorenen linksrheinischen Besitzungen unter anderem die rechtsrheinischen Teile der säkularisierten Kurfürstentümer Trier und Köln sowie die Grafschaft Sayn-Altenkirchen.[1]
Nassau-Usingen 1803 bis 1806
Nassau-Usingen erhielt 1803, bezogen auf den Regierungsbezirk Ehrenbreitstein, von Kurköln die Ämter Linz und Schönstein und von Sayn-Altenkirchen die Ämter Altenkirchen, Freusburg und Friedewald. Diese Ämter wurden zunächst der Regierung in Wiesbaden unterstellt.[1]
Nassau-Weilburg 1803 bis 1806
Nassau-Weilburg erhielt 1803, bezogen auf den Regierungsbezirk Ehrenbreitstein, von Kurtrier die Ämter Ehrenbreitstein, Hammerstein, Herschbach, Meudt, Montabaur, Sayn und Wellmich.[1] Zur Verwaltung dieser neu erworbenen Landesteile errichtete Nassau-Weilburg 1803 in Ehrenbreitstein eine eigene Regierung. Für die bereits 1799 erworbenen, ursprünglich zu Sayn-Hachenburg gehörenden Ämter Hachenburg und Schöneberg sowie für die vorher zu Nassau-Dillenburg gehörenden Ämter Burbach und Neunkirchen wurden vorläufig von Hachenburg aus verwaltet. Für die alten weilburgischen Teile des Fürstentums bestand die Regierung in Weilburg.[1][2]
Herzogtum Nassau 1806
Im Juni 1806 traten die Fürsten zu Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg dem Rheinbund bei, die beiden Fürstentümer wurden im August zu einem Herzogtum vereinigt. Dem Herzogtum Nassau wurden verschiedene mediatisierte Grafschaften und Fürstentümer zugeordnet. Zur Verwaltung dieser „Souveränitätslande“ wurde in Wiesbaden eine eigene „Administrations-Kommission“ eingerichtet.[2]
Durch Edikte vom 25. Juli und 1. August 1809 wurde die Administrations-Kommission zu Wiesbaden und die Regierung zu Hachenburg aufgehoben und die zugehörenden Ämter an die Regierungen zu Wiesbaden und Ehrenbreitstein überwiesen.[3] Zum Regierungsbezirk Ehrenbreitstein kamen die hachenburgischen Ämter Burbach, Hachenburg, Neunkirchen und Schöneberg,[2] von Wied-Runkel die Ämter Altenwied, Dierdorf und Neuerburg sowie von Wied-Neuwied die Ämter Grenzhausen, Heddesdorf und Neuwied.[4] Das ebenfalls zu den Souveränitätslanden zählende Amt Maischeid (Grafschaft Niederisenburg) wurde 1811 aufgehoben und mit dem Amt Dierdorf verbunden.[1]
Preußen 1815
Nach den Bestimmungen der Schlussakte des Wiener Kongresses und dem am 31. Mai 1815 zwischen Preußen und Nassau abgeschlossenen Territorial- bzw. Tauschvertrages kam der größte Teil des Regierungsbezirks Ehrenbreitstein zum Königreich Preußen.[5] Unter der preußischen Verwaltung wurde das übernommene Gebiet dem neu errichteten Regierungsbezirk Koblenz zugeordnet. Die Ämter wurden aufgelöst bzw. den 1816 gebildeten Kreisen Altenkirchen, Koblenz, Linz und Neuwied zugeordnet, zur Verwaltung der Ortschaften wurden Bürgermeistereien eingerichtet.
Die vorher zu Nassau-Dillenburg gehörenden Ämter Burbach und Neunkirchen gingen erst 1816 an Preußen und kamen zum Kreis Siegen.[6]
Gliederung
Mit Stand 1813 bestand der Regierungsbezirk Ehrenbreitstein aus folgenden 21 Ämtern:[1][4]
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung, Bände 9–10, 1868, Seite 314 u. a.
- ↑ a b c Johann Andreas Demian: Statistik der Rheinbundstaaten, Band 2, Verlag Varrentrapp, 1812; Seite 199 ff.
- ↑ Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen..., Teil 4, Herzogtum Nassau, 1836, S. 1793 (Google Books)
- ↑ a b Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Geschichte der Gebiets-Eintheilung und der politischen Verfassung, Band 3, Teil 2, 1862, Seite 377
- ↑ Friedrich Wilhelm von Rohrscheidt: Preußen's Staatsverträge, Verlag F. Schneider, 1852, Seite 434
- ↑ Wilhelm Fix: Übersichten zur äusseren Geschichte des preussischen Staats, Verlag Simon Schropp, Berlin 1858, S. 92 (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek).
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Erklärung von Herzog Friedrich August und Fürst Friedrich Wilhelm über die Gründung des Herzogtums Nassau die Besitzergreifung über die neuen nassauischen Gebiete und den Beitritt zum Rheinbund